Bundesrat in Sorge über Kosten der elektronischen Fußfessel für Gefährder

Die Länderkammer hat finanzielle Bedenken angesichts der von der Bundesregierung geplanten Befugnis für das BKA, potenzielle Terroristen unter Hausarrest zu stellen und ihren Aufenthalt elektronisch zu überwachen.

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Bundesrat in Sorge über Kosten der elektronischen Fußfessel für Gefährder
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Prinzipiell reibt sich der Bundesrat zwar nicht an dem Vorhaben der Bundesregierung, es dem Bundeskriminalamt (BKA) zu erlauben, Hausarrest für terroristische "Gefährder" zu verhängen und diesen mithilfe einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. In einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme fürchtet das Gremium aber, dass die Länder größtenteils auf den nicht näher bezifferten Kosten für derlei Maßnahmen sitzenbleiben könnten. Es fordert daher gegenläufige Schritte des Bundes in Form einer Art Übernahmegarantie der erforderlichen Geldmittel.

Es sei damit zu rechnen, schreibt der Bundesrat, "dass die Überwachung dieser Maßnahme oder zumindest das Einschreiten im Falle eines Verstoßes nicht durch Kräfte des Bundeskriminalamts erfolgen kann". Die entsprechenden Aufgaben müsse daher wohl die Polizei des jeweiligen Landes erfüllen. Dadurch entstehende Kosten müsse dann aber auch der Bund tragen.

Die Klausel zur elektronischen Fußfessel für potenzielle Terroristen ist Teil eines Entwurfs, mit dem das Bundeskabinett das BKA-Gesetz novellieren und so Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nachkommen will. Die Länderkammer sorgt sich hier aber, ob die vorgesehenen Regeln zum Datenschutz bei der Informationsübermittlung vor allem im internationalen Bereich den Maßstäben aus Karlsruhe genügen. Sie hat zudem Zweifel, ob die geplanten Bestimmungen, wonach personenbezogene Daten beim BKA speziell gekennzeichnet werden sollen, den Anforderungen entsprechen. Derzeit könnte es sich als problematisch für die polizeiliche Praxis erweisen, dass "Altdaten" damit nicht mehr einfach weiter verarbeitet oder ausgetauscht werden dürften.

Ferner befürchtet der Bundesrat Informationsdefizite, da die Initiative seiner Ansicht nach zu hohe Hürden dafür aufbaut, persönliche Daten von Kontakt- und Begleitpersonen von Gefährdern sammeln und nutzen zu dürfen. Dies könne auch zu unterschiedlichen einschlägigen Regeln im Bundes- und Landesrecht führen, da die geplanten Bestimmungen vom EU-Recht nicht vorgeschrieben seien.

Keine Einwände hat die Länderkammer gegen den parallel behandelten Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach auch deutlich mehr verurteilte Extremisten mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden sollen, nachdem sie ihre Haft verbüßt haben. (jo)