Maas-Entwurf gegen Hasskommentare: Digitalwirtschaft befürchtet wahllose Löschorgie

Branchenverbände und Bürgerrechtler kritisieren den Plan des Justizministeriums, das Recht in sozialen Netzwerken besser durchzusetzen, als kaum getarnten Zensurvorstoß. Den Grünen geht er dagegen nicht weit genug.

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Heiko Maas

(Bild: dpa / Ralf Hirschberger)

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Das Vorhaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), Hasskommentare und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken schärfer zu bekämpfen und das geltende Recht in Online-Plattformen besser durchzusetzen, lässt bei Vertretern der Internetbranche die Alarmglocken schrillen. "Folge des Gesetzesentwurfes wäre eine Löschorgie, die auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betreffen wird", warnt etwa der Geschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. Der Plan schieße weit über das prinzipiell anerkennenswerte Ziel hinaus.

Rohleder befürwortet, dass die Betreiber sozialer Netzwerke mitwirken sollen, das Recht durchzusetzen, indem sie beispielsweise Mechanismen stellen, um Beiträge zu kennzeichnen und zu melden, Behörden auf Aufforderung über die Urheber rechtswidriger Posts aufklären und diese Inhalte löschen. Mit Maas' Plan verlagere der Staat seine Aufgaben aber zu den Unternehmen. Angesichts der "vielen Unbestimmtheiten des Gesetzesvorschlags, unrealistisch kurzer Fristen und der hohen Bußgelder" von bis zu 50 Millionen Euro für Firmen werde dies dazu führen, "dass Plattformbetreiber Inhalte im Zweifelsfall eher löschen werden".

Der Entwurf setze nicht an der Wurzel des Übels an, also bei denen, die rechtswidrige Inhalte auf Facebook & Co. veröffentlichten, moniert Rohleder. Dem in dieser Hinsicht offenbar bei vielen Nutzern unterentwickelten Unrechtsbewusstsein lasse sich nur durch konsequente Strafverfolgung beikommen. 24 Stunden seien nicht ausreichend, um gemeldete Beiträge juristisch substanziell zu bewerten, zumal auch fremdsprachige Inhalte beurteilt werden müssten. Die einbezogenen Kategorien Beleidigungen und Verleumdungen blieben unbestimmt und stellten selbst die Gerichte immer wieder vor große Herausforderungen.

Der Bitkom-Geschäftsführer kritisiert, dass Plattformbetreiber auch wirksam dagegen vorgehen müssten, wenn ein bereits gelöschter rechtswidriger Inhalts erneute hochgeladen werde. Dies bedeute, dass sie künftig alle Texte, Bilder oder Videos vor einer Veröffentlichung inhaltlich zu überprüfen hätten. Letztlich müssten alle Beiträge vorab kontrolliert werden. Ferner bleibe völlig offen, wie ein fälschlich gelöschter Inhalt schnell und rechtssicher wieder eingestellt werden könne und wer hafte.

Sollte das vorgesehene Zeitfenster festgeschrieben werden, um Kommentare zu prüfen, "haben wir bald eine wahllose Löschkultur im Internet", befürchtet auch Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco-Verband der Internetwirtschaft. Im Zweifel entfernten die Betreiber dann nur noch Inhalte, um die "unrealistischen Auflagen" zu erfüllen und die "exorbitant hohen Bußgelder" zu vermeiden. Eigentlich sei der Staat gefordert, "durch effektivere Strafverfolgung der Täter die Ursache des Problems zu bekämpfen".

Der Justizminister gefährde mit dem Entwurf die Meinungsfreiheit im Netz und mache es faktisch unmöglich, zahlreiche Online-Dienste in Deutschland rechtssicher zu betreiben, konstatiert Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft. "Solche postfaktischen Lösungen sind das denkbar schlechteste Instrument bei der Bekämpfung postfaktischer Inhalte im Netz." Die bereits erreichten "enorm hohen Löschquoten" zwischen 93 und 100 Prozent innerhalb einer Woche legten nahe, dass die Kontrollmechanismen gut funktionierten. Dazu komme, dass die Vorgaben sich auch auf Dienste wie Filehoster, Messenger, E-Mail, VoIP oder Videochat erstrecken dürften.

"Um die Gefahr der Zensur und einer privaten Rechtsdurchsetzung zu verhindern, muss der Kampf gegen Hate Speech so transparent wie möglich geführt werden", erklärte Jan Korte von der Linksfraktion im Bundestag. Dafür könne eine unabhängige Monitoringstelle Inhalte bewerten, die auch vorauseilendes Löschen kritischer, aber legaler Meinungen verhindere. Konstantin von Notz, Netzexperte der Grünen, hält "klare und konsequent sanktionierte Gesetzesregeln für ein besseres Melde- und Löschverfahren" für lange überfällig. Daneben brauche es aber "besser ausgestattete und qualifizierte Strafverfolgungsbehörden, sonst werden weiterhin zu viele Strafverfahren eingestellt". Zudem habe die Bundesregierung keine "gezielte Strategie für Prävention und Medienkompetenz gegen Hetze und Hass im Netz".

Einen Schritt weiter geht die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast. Sie bedauerte im Deutschlandfunk, dass sich das Vorhaben nur auf strafbare Inhalte beziehe. Wie Facebook und Co. mit Hass und Beleidigungen umgehen müssten, die nicht den Straftatbestand erfüllen, werde nicht angesprochen. Dabei blieben viele Absender mit ihren Formulierungen absichtlich in einem Graubereich, unterstrich die Ex-Verbraucherministerin. Auch der Umgang mit Falschmeldungen wie frei erfundenen Zitaten werde nicht berücksichtigt.

Nadine Schön freute sich im Namen der CDU/CSU-Fraktion, dass Maas endlich den lange geforderten Entwurf vorgelegt habe. Wermutstropfen sei, dass sich dort "leider nichts zu einer Überarbeitung der Beleidigungstatbestände" finde. Unter anderem diesen Punkt "werden wir im parlamentarischen Verfahren klären müssen". Die CDU/CSU-Rechtexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker sprach von einem "kleinen Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen allerdings deutlich weiter gehen." Nötig seien "umfassendere Mechanismen der Rechtsdurchsetzung", was "für das Persönlichkeitsrecht ebenso gilt wie etwa für das Urheberrecht". SPD-Fraktionsorsitzender Thomas Oppermann lobte, dass Maas "genau die richtigen Maßstäbe" setze. (anw)