Weitergabe von Telefonnutzer-Daten in der EU erlaubt

Eine Einwilligung zur Veröffentlichung der eigenen Telefonnummer gilt nicht nur national, sondern EU-weit. Ein entsprechendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof unter Berufung auf die europäische Universaldienstrichtlinie gefällt.

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Richterbank

(Bild: dpa, Uli Deck/Symbolbild)

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  • dpa

Wer seine Telefonnummer zur Veröffentlichung freigibt, muss mit der Weitergabe an Auskunftsdienste auch in anderen EU-Ländern rechnen. Das geht aus einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor.

Im konkreten Fall ging es um eine belgische Telefonauskunft, die von Telefongesellschaften in den Niederlanden Nutzerdaten zur Veröffentlichung anforderte. Diese lehnten jedoch ab, weil sie keine Pflicht sahen, Daten an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land weiterzugeben.

Das Gericht folgte schließlich den Argumenten der belgischen Kläger und bestätigte ein Auskunftsrecht auf Grundlage der europäischen Universaldienstrichtlinie. Diese regelt die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste in der EU. Sie unterscheide nicht zwischen Anträgen aus dem eigenen oder anderen EU-Ländern, befanden die Luxemburger Richter.

Für Nutzer gelte: Wer einmal der Veröffentlichung der Daten zugestimmt hat, muss dies vor der Weitergabe in andere Mitgliedsstaaten nicht erneut tun. Das Weiterleiten taste das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nicht in seinem Wesensgehalt an, hieß es weiter. (msi)