Datenschutzaufsicht: Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz teilweise europarechtswidrig

Barbara Thiel, Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, kritisiert den Entwurf zum neuen Bundesdatenschutzgesetz in Teilen als europarechtswidrig.

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Datenschutzaufsicht: Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz teilweise europarechtswidrig

Barbara Thiel

(Bild: dpa)

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

"Aus unserer Sicht verstößt der Gesetzentwurf zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Teilen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung." Das sagte Barbara Thiel, niedersächsische Landesdatenschützerin und derzeit Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, gegenüber heise online: Dies gelte beispielsweise für die geplante Einschränkung der Betroffenenrechte. Auch der Plan, die Zulässigkeit der Verarbeitung von besonders sensiblen Daten wie genetischen oder biometrischen Daten auszuweiten, würde bedeuten, dass das in der Grundverordnung verankerte Verbot aufgeweicht werde, solche Daten überhaupt zu nutzen. Zudem werde ein zentrales Prinzip des EU-Datenschutzrechts, der Zweckbindungsgrundsatz, in dem Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Regierungsentwurf steht im Bundestag vor der zweiten und dritten Lesung und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Kritik kam bisher nur von den Grünen und der Linken. Thiel betont: "Das Europarecht ist für uns in jedem Fall bindend. Die Aufsichtsbehörden werden sich in ihren Auslegungsprinzipien deshalb an der Datenschutz-Grundverordnung zu orientieren haben." Die in der Grundverordnung eingeräumten Regelungsspielräume dürften nicht als Einfallstore für nationale Sonderstandards missverstanden werden.

Nach Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union müssen sich Behörden und Gerichte uneingeschränkt an der Verordnung orientieren. In der Vergangenheit war dies anders: Die bis zur Verabschiedung der Grundverordnung geltende Datenschutz-Richtlinie war nur "hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich", überließ "jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel". Das hatte Deutschland im alten BDSG genutzt. Nach einem zehn Jahre währenden Gang durch die Instanzen hatte der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete der Piraten Patrick Breyer aber jetzt im Februar erreicht, dass die Bundesregierung eine europarechtswidrige Regelung des deutschen Telemediengesetzes zurücknehmen muss.

Thiel hatte bereits im Januar den Kabinettsentwurf der Bundesregierung kritisiert. Bereits vor den parlamentarischen Beratungen hatten die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern den Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz auseinandergepflückt. Für die Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat formulierte die Datenschutzkonferenz konkrete Änderungsvorschläge, die an alle Länder versandt worden sind. (anw)