Wirtschaftsministerium will mehr Macht für Kontrollbehörden
Für US-amerikanische und europäische Unternehmen soll mehr Chancengleichheit herrschen: Die Bundesregierung arbeitet an nicht weniger als einer neuen Wirtschaftsordnung fürs Internet.
(Bild: CC BY-SA 3.0)
Wirtschaftsraum Internet: Zwischen weitgehender Toleranz und strikter Kontrolle will die Bundesregierung einen "dritten Weg" beschreiten, um den Kartellbehörden Möglichkeiten einzuräumen, gegen unfaire Wettbewerbspraktiken vorzugehen. In einem zum CeBIT-Start präsentieren Weißbuch namens "Digitale Plattformen" hat Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) Vorschläge für eine erweiterte Ordnungspolitik für das Internet vorgelegt. Das Weißbuch, vom BMWi als "ein wirtschaftspolitisch vernünftiges Regel- und Wertegerüst für digitale Plattformen" bezeichnet, wurde in eineinhalb Jahren zusammen mit Verbänden und Unternehmen erarbeitet und soll am ersten CeBIT-Tag von Staatssekretär Matthias Machnig vorgestellt werden.
Wie der Spiegel meldet, plant das Wirtschaftsministerium damit eine neue, agilere Wettbewerbspolitik. So sollen die Kartellbehörden Auflagen gegen unfaire Wettbewerbspraktiken früher als bisher festlegen können und eine bessere Kontrolle über Aufkäufe und Fusionen bekommen. Wenn Konzerne kleinere Unternehmen mit Umsätzen unter 5 Millionen Euro für mehr als 400 Millionen Euro übernehmen wollen, sollen Kartellbehörden die Folgen für die Marktposition des Unternehmens prüfen und auch den "Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und das Verhalten der Nutzergruppen" besser berücksichtigen können.
Klarnamen in sozialen Netzwerken
Die dazu erforderliche Marktbeobachtung soll eine neue Digitalagentur übernehmen. Messenger-Dienste wie WhatsApp will man mit klassischen Telekommunikationsanbietern wie der Deutschen Telekom gleichstellen. Beispielsweise läuft der WhatsApp-Dienst zurzeit auch hierzulande unter kalifornischem Recht, was zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Anstelle der oft kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Unternehmen ihren Nutzern auf einer Seite ("Onepager") knapp erklären, welche Daten sie erheben und wie sie damit Geld verdienen. Auch die Mitnahme der eigenen Daten von einem sozialen Netzwerk zu einem anderen soll problemlos möglich sein. Schließlich erwägt man die Auflage gegenüber sozialen Netzwerken seinen vollen Namen zu nennen. (uh)