"Stille SMS" wird in NRW deutlich weniger für Ermittlungen genutzt

Das digitale Ermittlungsinstrument der "Stillen SMS" wurde in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen drei Jahren immer zurückhaltender eingesetzt. Dafür wird die Funkzellenabfrage in den Polizeibehörden häufiger genutzt.

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"Stille SMS" wird in NRW deutlich weniger für Ermittlungen genutzt
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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2016 insgesamt 178.887 "Stille SMS" verschickt, um im Mobilfunknetz ein Endgerät zu orten. Das kostete der Polizei rund 1,8 Millionen Euro, geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Piratenfraktion hervor.

Im einzelnen Fall werden meist mehrere Ortungsimpulse versandt, da diese wirkungslos bleiben, wenn das Endgerät ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird. 2013 hatte die Polizei noch 309.316 Ortungsimpulse verschickt. Das bedeutet, in einem Zeitraum von vier Jahren ging deren Zahl um 42 Prozent zurück.

(Bild: Christiane Schulzki-Haddouti)

Die Funkzellenabfragen nahmen hingegen seit 2013 um 175 Prozent zu. Wie viele Mobilfunkanschlüsse von einer Abfrage betroffen waren, teilte die Landesregierung nicht mit. Erfahrungsgemäß werden Zigtausende Mobilfunkanschlüsse pro Abfrage erfasst.

Für den Landtagsabgeordneten Frank Herrmann, der für die Piraten im Innenausschuss sitzt, zeigt dies, dass die Funkzellenabfragen immer mehr zum Standardermittlungsinstrument werden: "Wir haben in Landtagsanhörungen erfahren, dass dies besonders bei Wohnungseinbrüchen gemacht wird." Regelmäßig werde ein "Bandendiebstahl" angenommen und damit eine Funkzellenabfrage legitimiert, was sich im Anstieg von 258 Prozent in dieser Straftatengruppe deutlich zeige.

Christiane Schulzki-Haddouti

Herrmann weist darauf hin, dass die Landesregierung keine Angaben mache, wie wirksam die Funkzellenabfrage für die Straftatenaufklärung sei. Gleichwohl kündigte die Landesregierung an, ab 2018 die statistische Erfassung erstmals einführen zu wollen.

Herrmann vermisst "strenge und transparente Regeln" dafür, die Funkzellenabfragen als "Big-Data-Quelle" der Polizei zu nutzen. Er fordert, dass Betroffene nach Ende einer Abfrage benachrichtigt werden. Vergangene Woche hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein vorgeschlagen, dass Bürger vorab selbst entscheiden sollen, ob sie über die Abfragen per SMS informiert werden wollen – etwa über ihren Mobilfunkvertrag. (anw)