USA: 17 Monate Beugehaft wegen verschlüsselter Festplatten – und kein Ende in Sicht

In den Vereinigten Staaten sitzt ein mutmaßlicher Besitzer kinderpornographischer Inhalte seit mehr als anderthalb Jahren im Gefängnis, weil er nicht dabei hilft, zwei Festplatten zu entschlüsseln. Ein Urteil bestätigte nun die unbefristete Beugehaft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 514 Kommentare lesen
USA: Fast 18 Monate Haft ohne Anklage wegen verschlüsselter Festplatten
Lesezeit: 3 Min.

In Philadelphia im US-Bundesstaat Pennsylvania sitzt ein Mann seit mehr als 17 Monaten im Gefängnis, weil er sich weigert oder nicht in der Lage ist, bei der Entschlüsselung zweier Festplatten zu helfen, auf denen Ermittlern zufolge kinderpornographische Inhalte gespeichert sind. Wie der Guardian berichtet, scheiterte der Verdächtige – ein ehemaliger Polizist – nun auch vor einem Berufungsgericht und kann so lange inhaftiert bleiben, bis er bei der Entschlüsselung hilft. Sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), schütze ihn nicht vor der Inhaftierung ohne Verurteilung beziehungsweise sogar ohne Anklage, da eine Ausnahme greife: Aufgrund einer Zeugenaussage sei quasi ausgemachte Sache, dass rechtswidrige Inhalte auf den Festplatten vorhanden sind ("foregone conclusion").

Bei ihren Ermittlungen hatten die Strafverfolger bei dem Verdächtigen ein iPhone, einen Mac Pro und zwei Festplatten sichergestellt. Die Inhalte auf letzteren sind mit Apples FileVault verschlüsselt. Im Laufe der Ermittlungen entsperrte der Verdächtige das iPhone und Forensiker konnten sich außerdem Zugang zu dem Apple-Rechner verschaffen. Darauf wurde den Gerichtsdokumenten zufolge das Bild eines Mädchens in einer "sexuell provokativen" Haltung entdeckt. Außerdem sei festgestellt worden, dass über den Rechner einschlägige Webseiten besucht und Tausende Inhalte heruntergeladen wurden, bei denen es sich bekanntermaßen um kinderpornographische Bilder handelt. Die wurden aber nicht gefunden und seien auf den verschlüsselten Festplatten zu erwarten. Der Verdächtige behaupte aber, die zugehörigen Passwörter vergessen zu haben.

All diese Fakten reichen den Strafverfolgern aber nicht, um den Fall vor Gericht zu bringen, schreibt der Guardian unter Berufung auf einen Anwalt. Denn dort müssten die Geschworenen überzeugt werden und das sei in einem ähnlichen Fall gescheitert, weil die belastenden Inhalte selbst nicht gezeigt werden konnten. Um eine Verurteilung des mutmaßlichen Pädophilen zu erreichen, wollten sie absolut sicher gehen. Da der Verdächtige nicht kooperiere, müsse er so lange inhaftiert bleiben, bis er seine Meinung ändere. Das Gericht konnten sie dafür davon überzeugen, dass er nur vorgebe, die Passwörter vergessen zu haben. Eine wichtige Zeugin – die Schwester des Verdächtigen – habe versichert, dass er die Passwörter aus dem Gedächtnis habe eingeben können. Sie hatte auch die rechtswidrigen Inhalte bei ihm gesehen.

Für die Rechte des seit mehr als anderthalb Jahren inhaftierten Verdächtigen setzt sich unter anderem die US-Bürgerrechtsorganisationen EFF ein. Die Electronic Frontier Foundation erklärte gegenüber dem Gericht, dass eine erzwungene Entschlüsselung gegen das im 5. Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschriebene Recht verstoße, nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen. Immerhin müsse er Inhalte seines Gedächtnisses benutzen, um unverständliche Beweise in eine Form zu bringen, in der sie gegen ihn benutzt werden können. Die Strafverfolger wiederum meinen, der Verdächtige könne das Passwort ja für sich behalten. Er sei nur verpflichtet, die entschlüsselte Festplatte zu übergeben. (mho)