Muster-Testament und -Vollmacht für das Digitale Erbe

Die wenigsten Menschen haben festgelegt, was im Todesfall mit ihren digitalen Daten geschehen soll. Mit Hilfe unserer Vorlagen können Sie in wenigen Minuten schriftlich bestimmen, wer Ihre Internetkonten und Daten ordnen – oder löschen – soll.

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Muster-Testament fürs Digitale
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Inhaltsverzeichnis

Nur wer neben dem Testament für Hab und Gut auch hinterlässt, wie mit seinen Daten und Internetkonten umzugehen ist, kann sorglos abtreten. In einem handschriftlich verfassten Willen sollten Sie dafür namentlich benennen, wer zum digitalen Nachlassverwalter bestimmt wird und welche Rechte und Pflichten dieser bei Antritt des Erbes auf sich nimmt.

Hier gibt es einige Regeln. So müssen diejenigen, die ein gültiges Testament aufsetzen wollen, mindestens 16 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Das Testament muss handschriftlich abgefasst und mit einer Unterschrift versehen werden. Ein am Computer getipptes Testament, das man anschließend unterschreibt, reicht nicht aus

Wir haben für Sie ein Muster-Testament zum Download entworfen. Alle zwingend erforderlichen Textpassagen sind darin fett gedruckt:

Muster-Testament zum Download (PDF)

Gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht. Eine ausdrückliche Regelung für digitale Güter fehlt im deutschen Erbrecht.

Während ein Social-Media-Profil eher keinen Vermögenswert darstellt, könnte eine Musik-, Filme- oder Spielesammlung einen gewissen Vermögenswert besitzen. Das deutsche Erbrecht trifft bei diesen digitalen Gütern keine ausdrückliche Regelung.

Klar ist immerhin: Die Rechte eines Urhebers sind vererbbar. Dessen Erbe erhält die Rechte an Texten, Musik und Lichtbildern des Erblassers – sofern die Schöpfungshöhe für eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit ausreicht. Das gilt auch für Urheberrechte an Software-Quellcode. Die Rechte des Urhebers erlöschen 70 Jahre nach dessen Tod – und damit auch die Verwertung durch die Erben.

Außerdem geht die herrschende Rechtsmeinung davon aus, dass physische Speichermedien wie DVDs, Festplatten und USB-Sticks samt Inhalt auf die Erben übergehen.

Unklar ist die Lage bei Account-gebundenen Filmen und Musiktiteln, die der Erblasser zu Lebzeiten digital erworben hat. Das betrifft auch die Mehrzahl der neueren Computerspiele etwa aus dem Steam-Account.

Angesichts dieser Rechtsunsicherheit sollte man die für eine Übertragung der Accounts notwendigen Daten übersichtlich zusammenzustellen und das Testament um eine Regelung für digitale Güter erweitern – etwa mit Formulierungen wie:

"Im Falle meines Todes wird alleiniger Erbe mein Freund XYZ. Dies gilt auch für sämtliche digitale Daten, insbesondere meinen E-Mail-Account, mein Facebook-Profil und meine Google-Play-Musiksammlung."

Mit einer digitalen Vollmacht bekommen Erben Zugang zu den digitalen Daten, bevor ein Erbschein ausgestellt ist. Dies kann beispielsweise wichtig sein, um die per E-Mail eingehenden Rechnungen zu begleichen oder online abgeschlossene Verträge zu kündigen. Auf die gleiche Weise können Sie auch jemanden bevollmächtigen, sämtliche digitalen Spuren im Internet zu löschen. Die Vollmacht konkretisiert zugleich die Aufgaben des Testamentsvollstreckers.

Wir haben für Sie eine Muster-Vollmacht zum Download entworfen. Alle zwingend erforderlichen Textpassagen sind darin fett gedruckt:

Muster-Vollmacht zum Download (PDF)

Als Nutzer von Facebook und Google können Sie festlegen, was mit Ihren Daten und Accounts im Falle Ihres Ablebens geschehen wird. Bei Facebook-Profilen kann man einen Nachlasskontakt bestimmen, bei Google hält man im Kontoinaktivitäts-Manager fest, was nach mehrwöchiger Nichtanmeldung passieren soll. Wie das geht, beschreibt c't in einem Beitrag.

Vererben und Löschen von Facebook- und Google-Accounts

(uk)