Handgepäck-Verbot für Kameras: Was nun?

Die Anweisung, dass Kameras und andere elektronischen Geräte ab dem 25.3.2017 auf Direktflügen in die USA, die in bestimmten nordafrikanischen und nahöstlichen Ländern starten, nicht mehr ins Handgepäck dürfen, kam überraschend. Welche Lösungen gibt es?

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Handgepäck-Verbot für Kameras: Was nun?

Symbolbild

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Christoph Jehle
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Überraschend für die betroffenen Fluglinien und ihre Passagiere kam Anfang der Woche die US-Anweisung, dass Kameras ab dem 25. März 2017 auf bestimmten Flugstrecken kurzfristig aus dem Handgepäck verbannt werden. Von dem Bann betroffen sind alle elektronischen Geräte, die größer als ein Smartphone sind. Alle diese Geräte sollten in das aufgegebene Gepäck, weil man dieses besser auf Sprengstoff untersuchen könne, wird vermutet. Daneben wird befürchtet, dass man bei der Kontrolle, die elektronischen Geräte auch ausspionieren könne. Das Sicherheitspersonal hat beim zulässigen T.S.A. Lock einen General-Zweitschlüssel.

Neben dem üblichen Diebstahlrisiko, ist empfindliches optisches Gerät offenbar auch einem gewissen Beschädigungsrisiko ausgesetzt – zumindest legt dies das folgende YouTube-Video nah:

Wer gezwungen ist, den neuen amerikanischen Vorschriften zur Mitnahme von Kameras und anderen elektronischen Produkten zu folgen, sieht sich mit einigen Herausforderungen konfrontiert. Das Problem: Die betroffenen Fluggesellschaften haben zwar die amerikanischen Forderungen an ihre Kunden weitergereicht, ihre Transportbedingungen jedoch nicht geändert. In ihnen steht je nach Sprachversion mehr oder weniger deutlich, dass Kameras nicht in das aufgegebene Gepäck sollen. Deshalb hafte die jeweilige Fluggesellschaft auch weder für einen Verlust noch für die Beschädigung einer Kameraausrüstung. Und wenn doch etwas passiert, wird oft nur ein Betrag gezahlt, der sich nach Gewicht bemisst. Grundlage für die Berechnung dieses Betrags ist das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls 1955. Der legt die Haftungsobergrenze bei 250 Poincaré-Franken je Kilogramm Gewicht fest – das entspricht maximal in etwa 27 Euro je Kilogramm.

Wer jetzt hofft, dass im Falle des Verlustes die Reisegepäckversicherung für den Schaden aufkommen könnte, sollte deren Bedingungen genau durchlesen. Das Risiko, das in den T.S.A.-Generalschlüsseln steckt (siehe oben), scheinen die Versicherungen zwar inzwischen abzudecken. Das Limit einer üblichen Reisegepäckversicherung ist jedoch bei 5.000 Euro gedeckelt. Bei elektronischen Produkte greift darüber hinaus die 50-Prozent-Klausel. Dadurch übernimmt die Reisegepäckversicherung bei einem Kameraverlust maximal 2.500 Euro. Wer eine Ausrüstung mit einem höheren Wert versichern will, muss in den sauren Apfel beißen und eine Spezialversicherung bemühen.

Das Verbot, Kameras und andere elektronische Geräte mit an Bord zu nehmen, wurde inzwischen konkretisiert. Die amerikanische Homeland Security hat eine Liste der Gerätegruppen online gestellt, deren Transport im Handgepäck auf bestimmten Direkt-Flügen in die USA nicht mehr erlaubt ist. Das Verbot gilt nur für arabische Airlines, da US-Airlines keine entsprechende Direktflüge anbieten. Umsteigeverbindungen über Kontinentaleuropa sind von der aktuellen Einschränkung bei der Mitnahme von Kameras und anderen elektronischen Produkten ebenfalls ausgenommen.

Die schnellste Reaktion kam von Emirates. Das Unternehmen will die an Bord verbotenen Geräte erst unmittelbar vor dem Boarding einsammeln und dann sicher im Frachtraum zu verstauen. Die Airline beabsichtigt für diese Aufgabe zusätzliche Mitarbeiter an den Abflug- und Ankunftsgates einzusetzen.

Damit könnte das Verfahren ähnlich ablaufen, wie es heute schon auf Zubringerstrecken praktiziert wird, wenn die Unterbringung von Handgepäck an Bord nicht möglich ist. Verpackt die Fluggesellschaft die Kameras und anderen elektronischen Geräte in feuersichere Boxen, kann auch das Risiko eines Brands im Frachtraum minimiert werden. (keh)