T-Online gibt im Prozess um Werbe-Mails klein bei
In einer Auseinandersetzung um unerwĂĽnschte Werbe-E-Mails hat T-Online klein beigegeben.
In einer Auseinandersetzung um unerwünschte Werbe-E-Mails hat die Telekom-Tochter T-Online klein beigegeben. Der Münchner Anwalt Olaf Jansen hatte gegen unaufgefordert zugeschickte T-Online-Werbung Klage eingereicht. Noch bevor es vor dem Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 8 U 4220/00) zu einer mündlichen Verhandlung kam, verpflichtete sich T-Online, dem Kläger keine unaufgeforderten Werbe-Mails mehr zuzuschicken. Jansen soll in Zukunft nur noch dann Junk-Mails bekommen, wenn er "der jeweiligen Sendung zugestimmt hat oder sein Einverständnis vermutet werden kann", berichtet der Stern.
Bei der umstrittenen Zusendung handelte es sich um Informationen zum Börsengang, erklärte T-Online-Sprecher Stephan Broszio gegenüber heise online. Von dieser Ausnahme abgesehen habe T-Online ausschließlich Mitteilungen an Newsletter-Abonnenten verschickt, erklärte Broszio. Laut EU-E-Commerce-Richtlinie vom Februar 2000, die heute auch vom Bundeskabinett umgesetzt wurde, müssen unverlangt versandte Werbe-E-Mails klar als solche erkennbar sein. Unternehmen dürfen keine Werbung an Adressaten schicken, die sich in ein entsprechendes Opt-Out-Register eingetragen haben. Darüber hinaus können die EU-Mitgliedstaaten auch Opt-In-Systeme verbindlich machen. Hierbei ist der Versand von Werbe-E-Mails nur dann zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt.
Die wenigen bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen zum Thema Spam belegen, dass deutsche Gerichte dazu tendieren, unaufgefordert zugesandte Werbung als unzulässige Belästigung anzusehen. (mbb)