Verdacht auf Schleichwerbung: Medienwächter gehen gegen YouTuber vor

Ein Hamburger YouTuber zeigte in seinen Videos eigene Produkte. Die zuständige Landesmedienanstalt wirft ihm deshalb rundfunkrechtliche Verstöße vor.

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Medienwächter werfen Youtuber schleichwerbung vor

Youtuber "Flying Uwe"

(Bild: Screenshot: Youtube)

Lesezeit: 2 Min.

Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Hostein (MA HSH) hat gegen den Hamburger YouTuber „Flying Uwe“ ein medienrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Betreiber von zwei YouTube-Kanälen mit insgesamt knapp 1,4 Millionen Abonnenten ist Inhaber eines Unternehmens.

Laut Medienanstalt präsentierte er in seinen Videos Eigenprodukte, kennzeichnete diese jedoch nicht eindeutig als Werbung. Nach einer Aufforderung durch die MA HSH im November 2016 passte der YouTuber die Beschreibungen teilweise an. In Videos, in denen er eigene Produkte präsentiert, fehlen die Werbekennzeichungen jedoch weiterhin.

Der Kanalbetreiber verstößt damit laut Medienanstalt gegen die Werbebestimmungen §58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV). § 49, Absatz 2 des RStV sieht bei Verstößen dieser Art ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor.

Die MA MSH hat rund 30 YouTuber angeschrieben und über die Werbebestimmungen, die für ihre Kanäle gelten, informiert.In einem FAQ-Papier geben die Landesmedienanstalten außerdem Empfehlungen zur Kennzeichnung von Werbung aus. Grundsätzlich müsse diese leicht erkennbar und vom restlichen Inhalt des Videos leicht abgesetzt sein.

Auch das Geschäftsgebahren anderer Kanalbetreiber steht oft in der Kritik. Doch wenn sich eine Behörde einschaltet, geht es nicht immer um unlautere Werbung oder so genanntes "Influencer Marketing". So stufte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten vor kurzem den Twitch.tv-Kanal PietSmietTV als zulassungspflichtiges Rundfunkangebot ein. DIe ZAK forderte die Kanalbetreiber auf, eine Rundfunklizenz zu beantragen, andernfalls würde ihnen die Ausstrahlung untersagt. (hze)