Vererben und Löschen von Facebook- und Google-Accounts

Sie als Nutzer können bestimmen, was mit Ihren Daten und Accounts im Falle Ihres Ablebens geschehen wird. Wir zeigen, welche Einstellungen Sie bei Facebook und Google vornehmen müssen, um Ihren digitalen Nachlass zu ordnen.

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Vererben und Löschen von Facebook- und Google-Accounts
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Möchten Sie vermeiden, dass Ihre Angehörigen die Chat-Verläufe aus sozialen Netzwerken durch Eingabe Ihres notierten Passworts zu Gesicht bekommen. Dann wird es Zeit, einen Nachlassverwalter zu bestimmen.

Bei Facebook-Profilen kann man selbst einen Nachlasskontakt bestimmen, der das Profil posthum in den "Gedenkstatus" versetzt. Dort wird das Profil eingefroren. Der Nutzer bestimmt, was noch zu sehen sein soll – ausgewählte Fotos oder Pinnwandeinträge. Die Erben des Nutzers können nach den Facebook-AGB das Konto – unabhängig von voreingestelltem Gedenkstatus und Nachlassverwaltern – löschen lassen.

Facebook Nachlass-Vorsorge Android (11 Bilder)

Für die Nachlass-Vorsorge in Facebook für Android rufen Sie die rechts oben die Einstellungen auf.

Die Bilderstrecken leiten Sie Schritt für Schritt durch die Nachlassregelung. Der Weg unter iOS unterscheidet sich etwas von der Android-App:

Facebook Nachlass-Vorsorge iOS (12 Bilder)

Ihren persönlichen Nachlasskontakt können Sie in der Facebook-App bestimmen. Als iOS-Nutzer gehen Sie dafür in der App auf das Listensymbol.

Falls Sie ein Google-Konto besitzen, können Sie im Kontoinaktivitäts-Manager einstellen, was nach mehrwöchiger Nichtanmeldung passieren soll.

Sie legen darin fest, nach wie vielen Monaten diese Personen benachrichtigt werden. Weiterhin wählen Sie, welche Daten an wen übergeben werden sollen und ob Ihr Account durch die Verwalterpersonen gelöscht werden soll.

Google Nachlass-Vorsorge (13 Bilder)

Zur Nachlass-Vorsorge bei Google rufen Sie unter dem Apps-Raster das Icon "Mein Konto" auf.

Twitter bietet noch keine Nachlassverwaltung durch den Nutzer an. Das berufliche Netzwerk Xing vertraut auf die Meldung von Mitgliedern, die ein Mitglied als verstorben melden.

Zusätzlich sollten Sie deshalb in einem handschriftlich verfassten Willen namentlich festlegen, wer zum digitalen Nachlassverwalterfür ihre weiteren Accounts bestimmt wird und welche Rechte und Pflichten dieser bei Antritt des Erbes auf sich nimmt. Was Sie dabei beachten müssen, klärt der Beitrag

(uk)