Grünes Licht für schärferes Wettbewerbsrecht für Internetfirmen

Der Bundesrat hat die geplante Reform des Kartellrechts befürwortet, mit der künftig auch Übernahmen von Startups geprüft werden können, die hoch bewertet werden, aber noch geringe Umsätze haben. Die Initiative zielt auf Facebook & Co.

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Grünes Licht für schärferes Wettbewerbsrecht für Internetfirmen

Bei derlei Übernahmen wie jene von Whatsapp durch Facebook könnte künftig das Bundeskartellamt prüfen.

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

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Ein schärferer kartellrechtlicher Ordnungsrahmen, der auch Besonderheiten der digitalen Welt berücksichtigt, kann bald in Kraft treten. Der Bundesrat hat am Freitag einer weiteren Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Weg geebnet, die Übernahmen von Startups durch große Internetunternehmen wie Amazon, Facebook oder Google im Blick hat.

Das Bundeskartellamt kann demnach künftig etwa Fusionen zwischen Konzernen und kleineren Firmen prüfen, deren Potenzial sich in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Millionen Euro zeigt. Bewertet werden können dabei neben tatsächlichen Umsätzen auch Faktoren wie der Wert eingebrachter Kundendaten sowie Netzwerk- und Skaleneffekte.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries betonte, dass die Politik mit der Anfang März vom Bundestag beschlossenen Reform "das Wettbewerbsrecht fit für das digitale Zeitalter" machen. Die SPD-Politikerin verwies vor allem auf umstrittene Deals wie den von Facebook gekauften Messenger-Dienst WhatsApp, bei denen das Kartellamt künftig mitreden könne.

Verbessert werden soll mit der Novelle auch die Möglichkeit von Schadenersatzklagen von Verbrauchern und Unternehmen. Diese können ihre Ansprüche effektiver durchsetzen, wenn sie durch einen Kartellverstoß einen Schaden erlitten haben. (anw)