Telekom: ISDN ist kein "Highspeed"

Die Deutsche Telekom hat beim Landgericht NĂĽrnberg FĂĽrth eine einstweilige VerfĂĽgung gegen den Telekommunikationsanbieter NEFkom erwirkt.

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Die Deutsche Telekom hat beim Landgericht Nürnberg/Fürth eine einstweilige Verfügung gegen den Telekommunikationsanbieter NEFkom erwirkt (AZ: 4HK O 2734/01). Demnach darf NEFkom zunächst nicht mehr den Begriff "Highspeed" für seine ISDN-Zugänge ins Internet benutzen.

Die Telekom-Tochter T-Online hat gegen die Benutzung des Begriffs in der Werbung geklagt, weil es darin einen Wettbewerbs-Verstoß sieht. Nach ihrer Ansicht hat sich das Wort "Highspeed" für breitbandige und nicht für ISDN- gestützte Internetzugänge etabliert. Die Nefkom rechnet in ungefähr vier Wochen mit einer mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren. Die Werbung mit dem Begriff "Highspeed" hat das Unternehmen bereits eingestellt. (axv)