Neue Drohnenverordnung beschränkt Überflugrechte

In Deutschland ist eine neue Drohnenverordnung in Kraft getreten: Drohnenpiloten müssen strengere Auflagen erfüllen, ein Flugverbot gilt in Wohngebieten, sicherheitskritischen Bereichen und Naturschutzgebieten.

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Neue Drohnenverordnung beschränkt Überflugrechte

(Bild: BMVI)

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Die von Verkehrsminister Dobrindt angestrengte neue Drohnenverordnung ist jetzt in Kraft getreten. Sie regelt, wo und unter welchen Bedingungen Drohnenpiloten ihr Hobby künftig ausüben können. Auf Modellflugplätzen dürfen Drohnen nach wie vor uneingeschränkt fliegen, sofern sie mit Name und Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sind. Ein generelles Flugverbot gilt hingegen in und über sensiblen Bereichen, etwa Bundes- und Landesbehörden, Verfassungsorganen, Industrieanlagen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Menschenansammlungen. Über Wohngrundstücken dürfen keine Drohnen fliegen, die schwerer als 250 Gramm sind oder wenn sie optische, akustische oder Funksignale aufzeichnen oder übertragen – was für die meisten Drohnen gelten dürfte. Allerdings: Wenn der Grundstückseigentümer ausdrücklich zustimmt, darf die Drohne fliegen.

In einem Flyer informiert das BMVI über Einschränkungen und Flugverbote für Drohnen.

(Bild: BMVI)

Außerhalb dieser Bereiche muss der Besitzer je nach Gewicht und Flughöhe seines Objekts unterschiedliche Auflagen erfüllen. Ab 100 m Flughöhe muss er für Drohnen eine behördliche Ausnahmegenehmigung einholen und seine Kenntnisse nachweisen. Für Modellflugzeuge genügt ein Kenntnisnachweis. Unter 100 m darf ein Flugobjekt nur in Sichtweite geflogen werden. Ab einem Gewicht von 250 g muss es mit einer Plakette gekennzeichnet werden, ab 2 kg benötigt man einen Kenntnisnachweis und ab 5 kg muss zusätzlich eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde vorliegen.

Als Kenntnisnachweis wird eine gültige Pilotenlizenz akzeptiert oder eine Bescheinigung einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Die Pflichten zur Kennzeichnung sowie zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten erst ab dem 1. Oktober 2017. Eine Übersicht gibt der Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Über Details der Drohnenverordnung wie Haftungsfragen und Kennzeichnung und Kenntnisnachweis informiert die FAQ des BMVI (PDF). (atr)