Kim Dotcom wendet sich wegen seines beschlagnahmten Vermögens an den US Supreme Court

Kim Dotcom hat den US Supreme Court ersucht, die Beschlagnahme seines Vermögens für rechtswidrig zu erklären. Gleich drei brisante Rechtsfragen wären zu klären.

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Rasen, Bäume, Haus, davor Kim Dotcom

Diese Immobilie zu mieten kann sich Dotcom schon lange nicht mehr leisten. Sein Vermögen wurde beschlagnahmt, und er darf sich nicht dagegen wehren.

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Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz aka Kimble), seine Familie, seine Mitunternehmer und seine Firmen hoffen auf Hilfe seitens des US Supreme Court. Das Höchstgericht soll die von anderen US-Gerichten beschlossene Beschlagnahme der Vermögenswerte der Genannten für rechtswidrig erklären. Doch haben die Betroffenen keinen Anspruch darauf, überhaupt vom Supreme Court angehört zu werden. Dessen Richter nehmen nur wenige der an sie herangetragenen Fälle an.

Kim Dotcom ist Deutscher und Finne.

(Bild: dpa, Geraldine Clermont/Archivbild)

Das Verfahren ist nicht mit dem 2012 eröffneten Strafverfahren gegen Dotcom und seine Kollegen zu verwechseln. Damals erhoben die USA Anklage gegen sieben Megaupload-Verantwortliche, darunter Mitgründer Kim Dotcom. Megaupload werden Copyright-Verletzungen vorgeworfen, den Managern wird eine "Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Vereinigung" angelastet. Sie gelten als unschuldig.

Aber Dotcom und seine Kollegen wehren sich mit legalen Mitteln gegen ihre Auslieferung von Neuseeland an die USA. Das tragen ihnen die US-Behörden nach. 2014 beschlagnahmten sie die Vermögenswerte der Angeklagten und deren Firmen und eröffneten ein Verfahren gegen die Vermögensmasse.

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Siehe dazu auch: c't-Interview mit Kim Dotcom (c't 11/15)

Deren Eigentümer wurden als "Flüchtige" eingestuft, weil sie nicht freiwillig in die USA einreisen. Flüchtige können sich vor US-Gerichten nicht zur Wehr setzen. Dabei war beispielsweise Dotcom noch nie in den USA, konnte also auch nicht von dort flüchten. Gleichzeitig melden sich die Angeklagten wöchentlich auf Polizeiwachen in Neuseeland, was untypisch für Flüchtige ist. Auch das Vermögen befindet sind nicht in den USA, sondern vorwiegend in Hongkong.

Dotcoms Anwälte tragen nun drei Fragen an den Supreme Court heran:

  • Darf ein US-Bundesbezirksgericht in einem Verfahren gegen eine Vermögensmasse über das Vermögen befinden, wenn das Vermögen im Ausland ist?
  • Darf ein US-Bundesbezirksgericht noch vor Beginn der Hauptverhandlung Beteiligte als Unglaubwürdig einstufen und Antragsteller zu Flüchtigen erklären?
  • Soll bei einem im Ausland ansässigen Ausländer die Absicht, strafrechtlicher Verfolgung entgehen zu wollen, festgestellt, und er als Flüchtiger eingestuft werden, nur weil die Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung ein Grund (nicht der einzige oder wichtigste Grund) ist, nicht in die USA zu kommen?

Das Verfahren heißt All assets listed in attachment A v. United States of America.

Neil Gorsuch wurde vor wenigen Tagen zum Richter des Supreme Court ernannt. Vier der nunmehr neun Richter müssen sich für einen Fall erwärmen, damit er verhandelt wird.

Tausende Behörden beschlagnahmen laufend Geld und Wertsachen von unbescholtenen Bürgern ohne vorheriges Verfahren. Die Behörde muss lediglich einen Verdacht äußern, es handle sich um Sachen, die mit Straftaten in Verbindung stünden. Dafür reicht schon aus, dass bei einer Verkehrskontrolle einige Tausend Dollar gefunden werden. Die Behörde muss weder einen Beweis führen noch Anklage wegen der angeblichen Straftat erheben.

Vielmehr müsste der Betroffene im Nachhinein in einem jahrelangen Gerichtsverfahren beweisen, dass er die beschlagnahmten Dinge legal erworben hat. Weil das extrem schwierig und teuer ist, behalten die Behörden in der Regel, was sie eingesackt haben. Unter Umständen sind auch die entscheidenden Akten geheim, was die Prozessführung praktisch unmöglich machen kann – selbst wenn man einen Geldgeber für die Verfahrenskosten finden sollte.

Vergangenes Jahr haben sich etwa zwei Dutzend Abgeordnete zum US-Kongress zu einem sogenannten Caucus zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen sie den Beschlagnahmungen Einhalt gebieten, doch haben die Behörden nicht vor, auf diese Einnahmequelle zu verzichten. Die kassierten Summen machen beträchtliche Anteile öffentlicher Budgets aus und werden mancherorts schon Jahre im Voraus verplant. Und weil es sich nicht um Steuergeld handelt, fehlt weitgehend Kontrolle, wofür die Mittel verwendet werden.

(ds)