Häftlinge vernetzen selbstgebaute Rechner mit Gefängnis-IT

Die Insassen klinkten sich damit unbemerkt ins Gefängnisnetzwerk ein, stahlen fremde Daten und beantragten Kreditkarten. Sie flogen erst durch eine Software-Umstellung auf.

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Häftlinge verstecken selbstgebaute Rechner im Gefängnisnetzwerk

(Bild: Ohio Inspector General)

Lesezeit: 2 Min.

Zwei Häftlinge des Gefängnisses Marion Correctional Institution (MCI) in Ohio haben heimlich selbstgebaute Rechner an die IT-Infrastruktur der Haftanstalt angeschlossen und für illegale Zwecke benutzt. Der Fall liegt bereits zwei Jahre zurück, wurde aber erst jetzt durch einen Bericht des Generalinspektors von Ohio bekannt.

Auf den Festplatten der beiden Computer befand sich laut Bericht umfangreiche Hacker-Software, Pornografie und Anleitungen zur Herstellung von Drogen, Sprengkörpern und Kreditkarten. Die Insassen griffen außerdem auf die Datenbanken der Gefängnisbehörde zu und verschafften sich unerlaubten Zugang zu "mehreren Bereichen". Außerdem stahlen sie persönliche Informationen eines anderen Gefangenen, um damit Kreditkarten zu beantragen.

Die nötigen Bauteile für die PCs haben die Insassen aus einer Arbeitsmaßnahme des Gefängnisses abgezwackt, bei dem Häftlinge nicht mehr funktionierende Computer fürs Recycling auseinandernehmen. Die Rechner wurden laut Bericht auf einer Sperrholzplatte in der Zimmerdecke über dem Schrank eines Trainingsraums versteckt.

Sie wären möglicherweise nicht aufgefallen – hätte die Gefängnis-IT nicht von Microsoft-Proxy-Servern auf Websense (jetzt Forcepoint) gewechselt. Mitarbeiter der Gefängnisbehörde erhielten von Websense eine E-Mail-Benachrichtigung, dass ein Computer im Gefängnisnetzwerk das zugeteilte Internetkontingent vebraucht hätte. Die Benennung passte allerdings nicht zur restlichen Infrastruktur. Das IT-Personal fand schließlich heraus, dass es sich dabei um Rechner handelte, die nicht zur Haftanstalt gehören und brachte die beiden Häftlinge damit in Verbindung.

Der Bericht dokumentiert zahlreiche Unterlassungshandlungen der Gefängnisleitung. Er enthält auch eine Reihe von Empfehlungen mit der Forderung an die Gefängnisbehörde, einen Plan für deren Umsetzung innerhalb von 60 Tagen auszuarbeiten. Der Bericht wurde zudem der Staatsanwaltschaft geschickt. Die Insassen wurden auf verschiedene Haftanstalten verteilt. (mit Material von dpa) / (hze)