Berlin verliert Rechtsstreit um berlin.com

Das Land Berlin hat einen Rechtsstreit um die Domain berlin.com verloren. Eine Mediengruppe veröffentlicht auf der Website Touristeninformationen – und stellt deutlich klar, nicht das Land Berlin zu sein.

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Berlin verliert Rechtsstreit um berlin.com
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Das Land Berlin hat einen jahrelangen Rechtsstreit um die Domain www.berlin.com verloren. Das teilte das Landgericht Berlin am Donnerstag mit und veröffentlichte das Urteil der Zivilkammer 3 vom 27. Februar (Az. 3 O 19/15). Danach kann das Land den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern, die Domain zu betreiben, wenn bei dem Aufruf deutlich wird, dass es sich nicht um eine offizielle Berlin-Seite handelt.

Auf berlin.com erklärt ein Disclaimer, dass die Website nicht vom Land Berlin betrieben wird. Deshalb dürfen die Seitenbetreiber die Domain auch weiterhin nutzen.

Dies geschieht auf der Seite, die seit 2011 insbesondere touristische Informationen über Berlin präsentiert, durch einen sogenannten Disclaimer. Am Anfang der Seite ist weiß auf schwarz zu lesen: "Berlin.com wird von Berlin Experten betrieben und ist keine Webseite des Landes Berlin." Das Land selbst ist im Internet seit 1996 unter der Domain www.berlin.de vertreten und veröffentlicht dort Informationen beispielsweise aus Politik, Wirtschaft, Tourismus und Kultur.

Berlin war nach Gerichtsangaben in der Vergangenheit zunächst mehrfach erfolgreich gegen die weltweit agierende Mediengruppe vorgegangen, die die Domain www.berlin.com betreibt. Im Mai 2013 etwa konnte das Land Berlin einen Rechtsstreit für sich entschieden.

Nun verlangte Berlin nach Gerichtsangaben erneut, dem Unternehmen die Nutzung zu untersagen und forderte zugleich Auskunft über dessen Umsätze und Gewinne aus dem Verwenden der Domain. Auch Schadenersatz machte das Land geltend. Dafür sah das Landgericht keine Gründe und wies die Klage ab. Die Mediengruppe habe sich nicht unberechtigt den Namen des Klägers angemaßt. Zudem sei aufgrund des Disclaimers für jeden Nutzer ersichtlich, dass die Webseite nicht vom Land Berlin betrieben werde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa) / (dbe)