EU-Ministerrat nimmt Abschaffung der Roaminggebühren zum 15. Juni an

Als letzte Instanz hat nun auch der Rat der Europäischen Union der Abschaffung der Roaminggebühren in den Ländern der EU zugestimmt.

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EU-Ministerrat nimm Abschaffung der Roaminggebühren zum 15. Juni an

(Bild: consilium.europa.eu)

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Nach dem Europäischen Parlament hat nun der EU-Ministerrat der Abschaffung der Roaminggebühren für Mobilfunk zugestimmt. Sie kann somit am 15. Juni in Kraft treten, geht aus einer Mitteilung hervor. Dann können Handynutzer bei Reisen in andere EU-Länder ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS senden oder im Internet surfen – etwas später auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.

Für Roaming-Großhandelspreise etabliert die EU nun Obergrenzen von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Das sind die Preise, die der heimische Betreiber dem Auslandsanbieter dafür zahlt, dass sein Kunde zeitweise dessen Netz nutzt. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen schrittweise von zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Januar 2022. Diese Kostendeckel liegen nach EU-Angaben um etwa 90 Prozent unter den aktuellen Begrenzungen.

Die EU-Kommission hatte im Herbst ursprüngliche Pläne aufgegeben, die Roaming-Freiheit für Verbraucher auf 90 Tage pro Jahr zu beschränken. Stattdessen sollen Anbieter einen Missbrauch wie etwa das dauerhafte Telefonieren mit billigen ausländischen Sim-Karten unterbinden können. (anw)