Niederländisches Gericht: Apple muss defektes iPad durch Neugerät ersetzen

Wegen eines WLAN-Defekts wollte Apple das vier Monate alte iPad einer Kundin durch ein "Remanufactured"-iPad ersetzen. Die Besitzerin forderte aber ein Neugerät, zog vor Gericht und hat nun Recht bekommen. Es ist nicht das erste derartige Urteil.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Apple iPad Air 2

(Bild: dpa, Jörg Carstensen)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Der Tausch eines defekten iPads gegen ein iPad, das möglicherweise gebrauchte Teile enthält, ist nicht zulässig. Dies hat nun die Rechtbank Amsterdam entschieden, wie aus einem neu veröffentlichten Urteil hervorgeht (Fallnummer 4708463 CV EXPL 15-36253). Eine Kundin war vor das Gericht gezogen, weil Apple ihr vier Monate altes iPad Air 2, das keine zuverlässige WLAN-Verbindung mehr herstellen konnte, durch ein aufbereitetes iPad ersetzen wollte – statt das von ihr geforderte Neugerät.

Hätte die Klägerin ein aufbereitetes iPad gekauft, dürfte Apple dieses im Garantiefall auch durch ein aufbereitetes iPad ersetzen, erklärt das Gericht. Da sie aber ein Neugerät erworben hat, habe sie nun wieder Anspruch auf ein neues iPad als Ersatz. Das von Apple als “Replacement” bezeichnete iPad bleibe eben ein Replacement und sei somit nicht neu, entschied die Rechtbank – schließlich verkaufe der Konzern diese aufbereiteten Geräte auch nicht als Neuware im Handel.

Das als “remanufactured” oder “replacement” bezeichnete Ersatzgerät, kann laut Apple gebrauchte Komponenten erhalten – dies sei aber nicht zwingend der Fall. Die Produktion und Tests dieser Geräte würden genauso verlaufen wie die Produktion von Neugeräten, die Leistung und Zuverlässigkeit sei somit identisch, argumentiert der Konzern.

Im Unterschied zu sogenannten Refurbished-Geräten, bei denen es sich um aufbereitete Rückläufer handelt – also Gebrauchtware, die billiger angeboten wird – sind die Remanufactured-Geräte nicht für den Verkauf gedacht, sondern kommen nur als Ersatzgeräte im Fall eines Defektes zum Einsatz.

Apple muss der Kundin nun innerhalb von zwei Wochen ein neues iPad Air 2 liefern, für Verzug droht eine Strafe von 100 Euro pro Tag (maximal 1000 Euro). Der Konzern muss außerdem die Prozesskosten und die der Klägerin entstandenen Kosten übernehmen.

In einem ähnlichen Fall hatte das Gericht in Amsterdam bereits zu Gunsten einer Klägerin entschieden, die ein neues iPhone 6 Plus als Ersatzgerät in der Garantiezeit forderte – hier durfte Apple nicht gegen ein Refurbished-iPhone tauschen. Ein dänisches Gericht entschied Ende vergangenen Jahres ähnlich: Ein Austausch-iPhone darf kein "Refurbished"-Gerät sein. In Südkorea muss Apple defekte iPhones seit mehreren Jahren durch Neugeräte ersetzen – wenn ein Defekt im ersten Monat nach Kauf auftritt. In den USA läuft eine Sammelklage von Käufern der iPhone-Zusatzversicherung AppleCare+, diese fordern ebenfalls ein Neugerät ein. (lbe)