Markenrechtsstreit: Apple gewinnt gegen Birne

Die chinesische Firma Pear Technologies wollte sich die Silhouette einer Birne als Logo schützen lassen – Apple erachtete das als dem bekannten Apfel-Logo zu ähnlich, legte Einspruch ein und erhielt nun Recht.

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Apple vs. Pear
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In einem seit mehreren Jahren laufenden Markenrechtsstreit zwischen Apple und der in Macau ansässigen Firma Pear Technologies hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nun für den US-Konzern entscheiden: Das von Pear Anfang 2014 zum Schutz angemeldete Logo einer Birne wurde Ende Januar 2017 abgelehnt, wie aus der nun veröffentlichten Entscheidung des Berufungsverfahrens hervorgeht. Das gleiche gilt für ein weiteres Birnen-Logo, bei der die Silhouette aus mehreren Bestandteilen besteht.

Auch dieser Markeneintrag von Pear wurde nach Apples Einspruch abgelehnt.

Es sei natürlich richtig, dass Äpfel und Birnen zwei unterschiedliche Früchte sind, führt die zuständige Beschwerdekammer des EUIPO in der 37 Seiten langen Entscheidung aus, doch seien beide Obstsorten schon aus biologischer Sicht “eng verwandt” und “eine gängige Alternative zueinander”. Die Birne habe somit “figurative Elemente”, die dem Apple-Logo des angebissenen Apfels ähneln. Zudem reiche schon eine “entfernte visuelle und konzeptionelle Ähnlichkeit” aus, um gegen einen Markeneintrag Einspruch einzulegen.

Für die Kammer ist unbestritten, dass die von Pear angemeldete Birne bei Endverbrauchern einen “mentalen Link” zum bekannten Apple-Logo auslöst – zumal Pear ebenfalls in der Computer-Branche agiert und sich das Logo für diesen Bereich schützen lassen wollte. Die Assoziation mit dem Apple-Logo und Apples “hoher Reputation” sei zudem ein “unfairer Vorteil” für Pear: Das Birnen-Logo imitiere das “angesehene Apple-Logo” und "verspotte" es zugleich – so würden sich etwa auch Kunden ansprechen lassen, die von dem Apple-Logo abgestoßen werden. Dies könnte die Verkäufe von Pear “unverhältnismäßig stark ankurbeln” ohne in eigene Werbemaßnahmen investieren zu müssen, so die Beschwerdekammer.

Apple ist bekannt für ein hartes Vorgehen bei vermuteten Markenrechtsverletzungen: So wollte der Konzern vor mehreren Jahren etwa den Markeneintrag “Apfelkind” einer Café-Kette verhindern – zog den Einspruch nach öffentlichem Aufsehen aber zurück. Derzeit geht der Konzern gegen den Uhrenhersteller Swatch und dessen “Tick different” vor. (lbe)