Druck vom Gericht: NSA reduziert Upstream-Rundumüberwachung

Nachdem das zuständige Geheimgericht gravierende Bedenken gegenüber dem Programm zum direkten Kabelzugriff der NSA geäußert hatte, stellt die Behörde nun weniger Selektoren ein und reduziert so die Zahl der Betroffenen.

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Die NSA hat nach eigenen Angaben eine ihrer am heftigsten umstrittenen Überwachungspraktiken zurückgefahren. Es geht dabei um das Upstream-Programm, mit dem der US-Geheimdienst zusammen mit Partnern wie dem GCHQ die Datenkommunikation direkt an großen Unterseekabeln und vergleichbaren Glasfaserleitungen abzapft. In der abgesaugten Flut an Bits und Bytes sucht die NSA mit Selektoren wie IP-Adressen nach bestimmten Kommunikationsteilnehmern und Stichwörtern. Sie will nun sicherstellen, dass dabei weniger Daten unbeteiligter Dritter ausgewertet werden.

Die Sicherheitsbehörde versichert, "nicht länger gewisse Internet-Kommunikationsstränge zu sammeln, die ein ausländisches Aufklärungsziel allein erwähnen". Stattdessen werde man sich auf den Austausch beschränken, der "direkt an" eine solche Zielperson gerichtet ist oder von ihr ausgeht. Die Kommunikation unbeteiligter Dritter, die darin einen der Suchbegriffe erwähnten, soll nicht länger im Filter landen und die bisherige Rundumüberwachung ("aboutsurveillance") gestoppt werden.

Man werde durch diesen Schritt zwar auch "einige andere wichtige Daten verlieren", schreibt die NSA. Es gelte aber, die Chance zu reduzieren, dass Informationen über US-Bürger oder Ausländer in den großen Analysetopf gelangen, die nicht direkt in Kontakt etwa mit einem Terrorverdächtigen stehen. Obwohl es unter Paragraf 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) rechtmäßig gewesen sei, die weitreichenden Upstream-Daten zu erheben, werde man "den Großteil" davon im Interesse der Privatsphäre der US-Bürger löschen. Einen genauen Zeitpunkt hat die Behörde nicht angegeben.

Ganz freiwillig hat sich die NSA nicht dazu entschlossen. Sie räumt nachträglich ein, dass ihr "einige unbewusste" Fehler im Umgang mit den Auflagen für das Anzapfprogramm unterlaufen seien und sie diese regelbewusst dem US-Kongress und dem zuständigen Geheimgericht, dem Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC), gemeldet habe. Diese habe die bestehende Praxis zweimal verlängert, während man parallel an einer Lösung für das Problem gearbeitet habe. Die US-Regierung habe die Änderungen inzwischen "zertifiziert", der FISC sie "nach einer eingehenden Prüfung" ebenfalls abgenommen.

Menschen- und Bürgerrechtler sowie Journalisten und Rechtsanwälte kamen 2015 vor einem normalen US-Bundesbezirksgericht zwar nicht durch mit einer Klage gegen die Upstream-Überwachung. Auch der Datenschutzbeirat der US-Regierung hatte das Programm zuvor für rechtmäßig erklärt, zugleich aber eine verfassungsrechtliche Grauzone ausgemacht. Zuvor hatte sich der FISC-Richter John Bates aber überrascht gezeigt über den Rundumansatz der NSA bei ihrem Datenstaubsauger. Rechtsexperten brachten ebenfalls immer wieder Einwände dagegen vor.

Die Korrekturen beziehen sich nicht auf das parallele NSA-Programm Prism, mit dem der Geheimdienst zentrale Rechner sowie Leitungen und damit Kundendaten von Internet-Konzernen wie Apple, AOL, Google, Facebook, Microsoft, Yahoo oder Skype anzapft. Auch hier hat die Behörde die damit verknüpfte Vorratsdatenspeicherung aber bereits nach den Snowden-Enthüllungen eingeschränkt.

Der US-Senator Ron Wyden lobte das Einlenken der NSA. Er habe seit Jahren befürchtet, dass die jetzt gestoppte Überwachungsform nicht verfassungsgemäß sei, erklärte der Demokrat. Edward Snowden twitterte "Die Wahrheit hat alles geändert." Bürgerrechtsvereinigungen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) oder das Center for Democracy and Technology (CDT) zeigten sich erleichtert, dass die NSA eingelenkt habe. Sie betonten aber, dass die bis zum Jahresende erforderliche Reform des FISA-Paragrafen 702 genutzt werden müsse, um die Änderungen gesetzlich festzuschreiben.
Zudem müssten bestehende Löcher wie der FBI-Zugriff auf Upstream-Daten gestopft, die Transparenz erhöht und weitere Sicherungen eingebaut werden. (hps)