Finanzchef: Rundfunkbeitrag könnte in "ungewohnter Größenordnung" steigen

Die Kommission für den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender rechnet mit deutlich höheren Gebühren für ARD, ZDF & Co., da vor allem die Digitalisierung den Sendern viel koste.

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Finanzchef: Rundfunkbeitrag könnte in "ungewohnter Größenordnung" steigen

Mediathek der ARD. Auch durch solche Dienste sind die Kosten der Öffentlich-Rechtlichen gestiegen, meint der KEF-Chef.

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Auf die deutschen Haushalte dürften deutlich höhere Belastungen durch den kaum vermeidbaren Rundfunkbeitrag zukommen. Davon geht zumindest der Chef der Kommission für den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF), Heinz Fischer-Heidlberger, aus. Der Ex-Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs erklärte gegenüber dem MDR, dass es in der nächsten Gebührenperiode wegen der steigenden Kosten bei ARD, ZDF und Deutschlandradio wohl eine Beitragserhöhung in einer "ungewohnten Größenordnung" geben müsse.

"Zahlen können wir erst abgeben, wenn wir wissen, was 2019/2020 auf dem Tisch liegt", erläuterte Fischer-Heidlberger. "Aber ich gehe davon aus, dass das auf jeden Fall über einem Euro Zusatzbeitrag liegen wird." Der KEF-Chef betonte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender durchaus bemüht seien, die Kosten niedrig zu halten: "Spardruck ist notwendig, um die Strukturen zu verändern und neue Aufgaben bewältigten zu können. Da sind die Anstalten gut unterwegs."

Es sei auch für die öffentliche Akzeptanz wichtig, den Rundfunkbeitrag möglichst gering zu halten, räumte der KEF-Chef ein. Er fügte aber hinzu: "Es gibt natürlich auch durch die Technikveränderungen, durch die Ausdehnung der Mediatheken und Telemedien zusätzliche Aufwendungen." Da alles müsse "finanziert sein".

Bis 2020 beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro monatlich pro Haushalt. Vor der jeweils nächsten Periode geben die Öffentlich-Rechtlichen ihren Finanzbedarf der KEF durch. Die Kommission prüft die Berechnungen und macht den Ministerpräsidenten der Länder einen Vorschlag für die künftige Höhe, von dem diese meist nicht mehr abweichen, solange der Beitrag nicht weiter nach unten gehen soll.

Die von der GEZ für Empfangsgeräte eingezogene Rundfunkgebühr war 2013 auf die aktuelle Abgabenform umgestellt worden, die für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte fällig wird. Die Einnahmen stiegen daraufhin um rund 500 Millionen Euro auf mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr. Im März 2014 hatten die Länderchefs den Beitrag daher um 48 Cent auf die aktuelle Höhe gesenkt. Die ARD gab jüngst aber bekannt, dass ihr nun bis 2020 rund 139 Millionen Euro fehlten. Ursache dafür sei neben wohl sinkenden Werbeerträgen etwa beim WDR, dass die Zahl der beitragspflichtigen Haushalte kleiner sei als angenommen.

Von einem möglichen schweren Betrugsfall mit hohem finanziellen Schaden für die Öffentlich-Rechtlichen berichtet derweil der Bayerische Rundfunk (BR). Der ARD-Sender hat bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen einen ehemaligen Patentanwalt erstattet, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT) seit Mitte der 1970er Jahren in patentrechtlichen Fragen beraten hat. Die Vorwürfe lauten auf Korruption und "Untreuehandlungen" im Zusammenhang mit einer internationalen Verwertungsgesellschaft. Der Beschuldigte wird verdächtigt, sich über Jahre selbst bereichert und das IRT um Erträge im Bereich von "mindestens 100 Millionen Euro" geprellt zu haben. Das Forschungsinstitut befasst sich länderübergreifend mit künftiger Medien- und Kommunikationstechnik wie Videotext, Blue-Screen-Verfahren oder der MPEG-Audiocodierung. (anw)