Google vs. Verleger: Streit ĂĽber Leistungsschutzrecht geht zum EU-Gerichtshof
Der EU-Gerichtshof soll darüber entscheiden, ob Deutschland die EU nicht vor Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen. Falls ja, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden.

Der Dauerstreit zwischen Google und deutschen Verlagen geht zum EU-Gerichtshof. Das Berliner Landgericht will dort klären lassen, ob Deutschland die Europäische Union nicht vor der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts (LSR) hätte informieren müssen. Entscheidet der Gerichtshof, dass diese Notifizierung nötig gewesen wäre, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Das Verfahren beim Landgericht werde vorerst ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz am Dienstag.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten, die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Bund entschied sich das Justizministerium gegen die Notifizierung der EU-Kommission – auch weil es sonst kaum möglich gewesen wäre, das LSR noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden.
Forderungen an Google
Die Verwertungsgesellschaft VG Media verlangt von Google Schadenersatz, weil sich der Internet-Konzern weigert, fĂĽr die Darstellung von Textausrissen und Vorschau-Bildern in der Google-Suche zu zahlen. Die VG Media vertritt dabei etliche Presseverlage in Deutschland, darunter die Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 haben etliche Verlage innerhalb der VG Media eine "Gratiseinwilligung" erteilt, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären. (anw)