Urteil in Österreich: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen

Hass-Postings müssen von dem sozialen Netzwerk weltweit gelöscht und nicht nur für bestimmte Länder gesperrt werden. Das hat ein österreichisches Gericht entschieden. In dem Verfahren könnten sogar noch mehr Forderungen gegen Facebook durchgesetzt werden.

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Urteil in Österreich: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen
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In Österreich als Hassbeiträge gewertete Inhalte muss Facebook auf der gesamten Plattform löschen, weil es nicht reicht, sie lediglich für österreichische Nutzer zu sperren. Das hat das Oberlandesgericht Wien in einem von den dortigen Grünen angestrengten Verfahren entschieden und damit möglicherweise weitreichende Änderungen im Umgang von Facebook mit Hate Speech nötig gemacht, berichtet der ORF.

In dem Musterverfahren ging es demnach um Beleidigungen, die über ein Fake-Profil auf Facebook verbreitet wurden. Deren Löschung war per Einstweiliger Verfügung vom Handelsgericht Wien angeordnet worden, während das Verfahren noch weiter läuft. Das Oberlandesgericht bestätigte sie nun und klärte gleich noch zwei Grundsatzfragen.

Wie auch in anderen Verfahren hatte Facebook demnach wieder darauf bestanden, dass nur Gerichte am Ort der Firmenzentrale (Kalifornien) oder der Europazentrale (Irland) für Klagen zuständig seien. Dem folgte das Gericht nicht: Betroffene können also auch vor österreichischen Gerichten ihre Ansprüche durchsetzen.

Außerdem wurde deutlich festgestellt, dass es sich bei Äußerungen wie "korrupter Trampel", "miese Volksverräterin" und "grüne Faschistenpartei" eindeutig um Hass-Postings gegen die Grünen-Parteichefin Eva Glawischnig handele. Die verstießen gegen die "Community-Standards" von Facebook. Alle identischen Einträge müssten gelöscht werden. Nicht geklärt sei lediglich, ob auch sinngleiche Inhalte gesucht und entfernt werden müssten. Das wollen die Grünen nun den Obersten Gerichtshof entscheiden lassen.

Während die Löschung der Hasspostings damit gerichtlich verfügt wurde, muss in dem Hauptverfahren am Handelsgericht noch geklärt werden, ob Facebook auch interne Daten zu den Verbreitern solcher Beiträge herausgeben muss. Da auch Bilder von Glawischnig verbreitet wurden, stehe außerdem die Frage im Raum, ob ihr ein immaterieller Schadensersatz zusteht. Da die Einstweilige Verfügung zur Löschung dieser Hasspostings damit aber schon rechtskräftig ist, können die Grünen nun in Irland deren Durchführung verlangen, denn weitere Rechtsmittel seien nicht zulässig. Sollte Facebook dem nicht nachkommen, drohe eine Geldstrafe oder "möglicherweise sogar die Abschaltung der Server".

In diesem Zwischenergebnis unterscheidet sich die österreichische Rechtsprechung recht deutlich von dem, was zuletzt von deutschen Gerichten entschieden wurde. So hatte das Landgericht Würzburg Anfang März geurteilt, dass Facebook nicht verpflichtet ist, alle rechtswidrigen verleumderischen Inhalte gegen einen syrischen Flüchtling zu finden und zu löschen. Dazu bräuchte es eine "Wundermaschine", hatte Facebook argumentiert.

Das sah das Oberlandesgericht Wien nun anders und für Facebook könnte das nur der Anfang auf dem Weg zu noch weiter reichenden Forderungen sein, sollte Klägern dort sogar noch ein Löschanspruch für lediglich ähnliche Inhalte zugesprochen werden. (mho)