Streit über Rundfunklizenz: PietSmietTV geht vom Netz

Die Youtuber von PietSmietTV haben Konsequenzen aus der Drohung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten gezogen: Der beanstandete Twitch-Kanal ist fristgerecht vom Netz gegangen.

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Streit um Rundfunklizenz: PietSmietTV geht vom Netz

(Bild: Screenshot: https://www.twitch.tv/pietsmiettv)

Lesezeit: 2 Min.

Der Twitch-Kanal PietSmietTV ist offline. Die Betreiber hinter dem Channel gehören zu den ersten deutschen Youtubern, die mit der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten aneinandergeraten sind. Der Grund: PietSmietTV sei ein rundfunkähnliches Angebot. Zum Aussenden ist daher laut ZAK eine Rundfunklizenz notwendig – die PietSmiet-Betreiber besitzen allerdings keine.

PietSmiet wurde eine Frist bis zum 30. April eingeräumt. In diesem Zeitraum müsse eine Rundfunkerlaubnis beantragt werden, andernfalls werde der Kanal abgeschaltet. Die Youtuber hatten in einem Reaktionsvideo erklärt, sie müssten sich erst informieren, bevor sie zu einer Entscheidung kommen könnten. Den Rechtsweg zu beschreiten sei keine Option, sagten die Betreiber damals. In der Zwischenzeit haben sie ihre Meinung geändert.

Offensichtlich haben sich die Youtuber gegen einen Antrag auf Rundfunklizenz entschieden. Dieser Antrag hätte nicht nur zwischen 1000 und 10.000 Euro gekostet, er hätte auch weitreichendere Folgen für die Inhalte des Livestreams bedeutet: Als Rundfunkanbieter hätte PietSmiet etwa nicht-jugendfreie Spiele erst nachts zeigen dürfen.

Für die Youtuber hinter PietSmietTV ist das zwar noch kein Nackenschuss: Der Youtube-Kanal ist nach wie vor aktiv. Trotzdem bedeutet das Eingreifen des ZAK eine Beeinträchtigung, die laut Gameswirtschaft.de auch andere Let's-Player fürchten.

Dass die Regularien nicht mehr ganz zeitgemäß sind, wissen auch die Medienanstalten: Die Gesetze müssten möglichst schnell angepasst werde, hatte der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider zuletzt gefordert. Bis es so weit ist, müsse seine Kommission eben die bestehenden Gesetze anwenden.

Siehe dazu auch:

(dahe)