Personalausweis: Koalition will automatisierten Lichtbildabruf deutlich ausweiten

Neben Polizei und Geheimdiensten sollen auch Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden Lichtbilder aus Personalausweis und Pass bei den Meldeämtern online abrufen dürfen.

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Elektronischer Personalausweis

(Bild: dpa, Stephanie Pilick / Symbolbild)

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Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken von Experten will die Große Koalition das Vorhaben der Bundesregierung noch erweitern, wonach Polizeien und Geheimdienste von Bund und Ländern jederzeit Lichtbilder bei den Meldeämtern automatisiert abrufen können sollen. Laut einem heise online vorliegenden Änderungsantrag planen CDU/CSU und SPD, auch den Steuerfahndungsdienststellen der Länder, dem Zollfahndungsdienst und den Hauptzollämtern den permanenten Online-Zugriff auf die sensiblen biometrischen Daten aus Personalausweis und Pass zu erlauben.

Übermitteln Passbehörden Lichtbilder an die Ordnungsämter "im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten", soll der Abruf ebenfalls "im automatisierten Verfahren erfolgen" können. Zudem treten die Änderungen nach dem Willen der Koalition nicht erst 2021 in Kraft, wie dies die Regierung zunächst vorgesehen hatte, sondern bereits Mitte Mai 2018. Rechtswissenschaftler, Datenschützer und Informatiker hatten dagegen bei einer parlamentarischen Anhörung gewarnt, dass mit dem vorgesehenen Verfahren "faktisch eine nationale Datenbank für Lichtbilder" entstünde. Das Bundesverfassungsgericht, meinten sie, dürfte über die Klausel "not amused" sein.

Der bisherige Kompromiss sah vor, dass allein Ermittlungs- und Ordnungsbehörden online auf "Passfotos" zugreifen dürfen, wenn die Ausweis- beziehungsweise Passbehörde nicht erreichbar und Gefahr im Verzug ist. Diese Schranken sollen nun fallen, der Kreis der Abrufberechtigten deutlich erweitert werden.

Die Regierungsfraktionen begründen ihre Initiative damit, dass neben den Verfassungsschutzämtern, dem Bundesnachrichtendienst sowie dem Militärischen Abschirmdienst auch die Steuerfahndungsdienststellen und die Zollverwaltung den Sicherheitsbehörden zuzurechnen seien. Der durchgehende automatisierte Abruf sei erforderlich, da die Identitätsüberprüfung von Personen durch die aufgeführten Ämter auf Basis von Lichtbildern meist "zeitkritisch und zugleich auch aus Gründen der Gefahrenabwehr rund um die Uhr" nötig sei. Bei der Bundesdatenschutzbehörde hatte es zuvor dagegen geheißen, dass zu dem gegenwärtigen Prozedere "keine nennenswerten Probleme bekannt" seien.

Laut der Koalition besteht bei manuellen Abfragen aber auch die Gefahr, dass Personen enttarnt oder Maßnahmen verhindert werden, da regelmäßig Dritte "an der Bearbeitung beteiligt sind". Ziel der Sicherheitsbehörden sei es aber, die Zahl der ins Vertrauen zu ziehenden Personen "auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken". Der vorgeschlagene schnellere Weg sichere so "die Geheimschutzinteressen in stärkerem Maße" ab als bisher. Ferner reduziere sich für die Meldeämter der Verwaltungsaufwand. Dem Datenschutz werde Rechnung getragen, indem Abrufe ebenfalls automatisch protokolliert würden und "sichere Wege" für den Transport der biometrischen Merkmale zu nutzen seien.

Eigentlich geht es bei dem Gesetzesvorhaben darum, den "elektronischen Identitätsnachweis" und die einschlägige, bislang kaum genutzte eID-Funktion des neuen Personalausweises zu fördern. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hatten hier gefordert, dass der Online-Ausweis nur dann obligatorisch aktiviert werden dürfe, wenn dauerhaft sichergestellt sei, dass daraus keine Pflicht zu dessen Einsatz erwachse. "Organisationsbezogene Berechtigungszertifikate", mit denen Diensteanbieter einfacher auf die E-Identität zurückgreifen können sollen, lehnten die Kontrolleure ab.

CDU/CSU und SPD wollen die Meldeämter nun verpflichten, die Antragsteller über die eID und nötige Sicherheitsvorkehrungen besser zu unterrichten und "auf die Möglichkeit einer Sperrung" der Funktion hinzuweisen. Bei der Vergabe der Berechtigungszertifikate müsse der Diensteanbieter versichern, "den betrieblichen Datenschutz" einzuhalten, und einen Zweck für die Nutzung der eID angeben. Der Änderungsantrag und die Gesetzesinitiative an sich sollen am Mittwoch bereits durch den federführenden Innenausschuss, am Donnerstag durchs Plenum des Bundestags gehen. Linke und Grüne wollen das Vorhaben ablehnen. (mho)