Bundestag führt elektronische Akte im Strafverfahren ein

Mit der Koalitionsmehrheit hat das Parlament einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das digitale Zeitalter in der Strafjustiz einziehen soll. E-Akten werden demnach in Strafprozessen von 2018 an möglich und ab 2026 verpflichtend.

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Hammer auf Richterbank

(Bild: dpa, Uli Deck)

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Der Bundestag will den "elektronischen Rechtsverkehr" auch in der Strafjustiz fördern. Mit den Stimmen der großen Koalition hat das Parlament dazu am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen ohne weitere Aussprache verabschiedet, mit dem die elektronische Akte in Strafverfahren zulässig werden soll. Die Grünen lehnten die Initiative ab, die Fraktion der Linken enthielt sich.

Für andere Verfahren hatte der Gesetzgeber schon 2013 den Weg für die E-Justiz freigemacht. Dabei geht es etwa darum, den Ein- und Ausgang von Post bei den Gerichten weitgehend auf digitale Kommunikation umzustellen. Als "sichere Übermittlungswege" gelten etwa die noch kaum genutzte De-Mail oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Vergleichbare Bestimmungen gelten künftig in Strafprozessen. Elektronische Akten sollen dort von Anfang 2018 an zulässig und ab Januar 2026 verpflichtend sein, um eine flächendeckende Umstellung zu erreichen.

Parallel haben die Volksvertreter weitere Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an das allgemeine E-Justiz-Gesetz angepasst. Ferner soll auch die Akteneinsicht in Zivilverfahren über ein Online-Portal möglich werden. Daneben werden Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen Mahnverfahren erweitert.

Die Abgeordneten haben unter anderem noch eine Klausel eingeführt, wonach das Bundesjustizministerium in einer Rechtsverordnung klarstellen kann, welche bereits in Papierform angelegten Akten weitergeführt werden dürfen. Zudem obliegt es dem Ressort, die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden Rahmenbedingungen sowie Standards rund um die elektronische Akte festzulegen – einschließlich Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Barrierefreiheit. Zudem sollen laut dem Bundestag auch Registerakten elektronisch geführt werden können.

Einen Referentenentwurf für eine Verordnung für den E-Rechtsverkehr hat das Justizministerium bereits an Verbände geschickt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister Vitako begrüßt dabei die Absicht, neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere Kommunikationswege in Form eines "besonderen elektronischen Gerichtspostfachs" zu ermöglichen. Dass damit für die Verwaltung damit keine Mehrkosten entstünden, kann der Zusammenschluss aber nicht nachvollziehen.

Die Grünen kritisierten an dem Gesetzesbeschluss, dass die Koalition den Eindruck erwecke, dass hierzulande der elektronische Rechtsverkehr bereits selbstverständlich sei. Davon könne schon angesichts der Schwierigkeiten, das Anwaltspostfach zu digitalisieren, keine Rede sein. Ferner fehlten etwa konkrete bereichsspezifischen Datenschutzregeln für das Ermittlungs- und Strafverfahren, was unverantwortlich sei. Auch die Linke witterte in diesem Bereich "große Unsicherheiten". Zudem sei die Akteneinsicht etwa nicht anwaltlich vertretener Beschuldiger unbefriedigend geregelt.

Bei der CDU/CSU-Fraktion hieß es dagegen, dass ein einheitliches Schutzniveau gewährleistet, bei Datentransfers etwa eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorgeschrieben werde. Die SPD begrüßte den skizzierten schrittweisen Übergang, der ausreichende Voraussetzungen für einen Medienwechsel biete. (kbe)