WhatsApp-Übernahme: EU verlangt 110 Millionen Euro Strafe von Facebook

Weil Facebook zur Übernahme des Messengers WhatsApp falsche Angaben gemacht hat, hat die EU-Kommission nun eine Strafzahlung von 110 Millionen Euro verhängt. Das US-Unternehmen habe damals zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen.

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WhatsApp-Übernahme: EU verlangt 110 Millionen Euro Strafe von Facebook
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  • dpa

Die EU-Kommission hat gegen Facebook 110 Millionen Euro Strafe verhängt, weil das US-Unternehmen bei der Übernahme von WhatsApp irreführende Angaben gemacht haben soll. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die Höhe der Geldbuße begründete Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der abschreckenden Wirkung für falsche Angaben bei Verfahren zur Fusionskontrolle.

Facebook hatte nach Angaben der Kommission bei der Anmeldung der Übernahme des Messenger-Dienstes 2014 erklärt, dass es nicht zuverlässig möglich sein werde, einen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste einzurichten. Im August 2016 hatte Facebook jedoch angekündigt, künftig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen. Die Brüsseler Behörde sieht sich deshalb getäuscht.

"Die Kommission hat festgestellt, dass ein automatischer Abgleich der Facebook- und der WhatsApp-Nutzerprofile – entgegen den von Facebook im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens von 2014 gemachten Angaben – bereits im Jahr 2014 technisch möglich war, und dass den Facebook-Mitarbeitern diese Möglichkeit bekannt war", erklärte Vestagers Behörde.

Facebook betonte aber: "Wir haben seit den allerersten Kontakten zur Kommission nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und versucht, zu jeder Zeit korrekte Informationen zu liefern." Die Fehler in den Papieren von 2014 seien keine Absicht gewesen, versicherte ein Sprecher. Zudem habe die Kommission bestätigt, dass sie für das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens nicht entscheidend gewesen seien.

Tatsächlich erklärte Vestagers Behörde, Facebooks unrichtige Angaben seien zwar relevant, aber nicht ausschlaggebend gewesen. Die Kommission habe schon damals auch das hypothetische Szenario durchgespielt, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Der jetzige Beschluss habe deshalb keine Auswirkungen auf die 2014 erteilte Genehmigung.

Die Geldbuße sei aber eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie bei Verfahren zur Fusionskontrolle bei der EU richtige Angaben machen müssten, betonte die Kommissarin. Die Höhe solle abschreckende Wirkung haben. "Die Kommission muss sich beim Erlass ihrer Beschlüsse über die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Wettbewerb auf umfassende und präzise Informationen stützen können", erklärte Vestager. (mho)