Banken dringen auf mehr Einschränkungen bei Sofortüberweisung

Die neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU zwingt die Banken, Drittanbietern wie der Sofortüberweisung Zugriff auf Kontodaten zu geben. Eine einheitliche Schnittstelle soll den Zugriff begrenzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 618 Kommentare lesen
Banken dringen auf mehr Schutz bei Sofortüberweisung
Lesezeit: 3 Min.

Beim Einkauf im Internet per Zahlungsauslösediensten wie der Sofortüberweisung müssen die Kontendaten der Verbraucher nach Ansicht des Bundesverbands deutscher Banken besser als bisher geschützt werden. Unternehmen, die diese Überweisungen vom Kunden an die Händler ausführten, sollten künftig nur noch die dafür unbedingt erforderlichen Daten erhalten, sagte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Das Prinzip hinter der Bezahlform: Der Bezahler muss dem Anbieter PIN und eine TAN übermitteln, so dass dieser quasi als Stellvertreter bei der Bank des Kunden die Zahlung vom Konto auslösen kann. Dabei bekämen die Dienstleister einen umfassenden Einblick in die Bankdaten des Kunden, etwa den Kontostand und das Dispolimit, erläuterte Kemmer. Ein EU-weit gültiger Technikstandard, den die Europäische Bankenaufsicht (EBA) auf Grundlage der EU-Richtlinie PSD2 ("Payment Service Directive") vorgeschlagen habe, würde diesen Zugang auf die notwendigen Überweisungsdaten beschränken.

Der Bankenverband unterstütze diesen Standard mit einer EU-weit einheitlichen Schnittstelle bei den Banken. So bekämen auch kleine Finanzdienstleister, sogenannte Fintechs, die Möglichkeit, sich am Zahlungsverkehr zu beteiligen, sagte Kemmer. Im EU-Parlament gebe es aber auch "starke Verfechter" des Verfahrens, das "einen Zugriff auf alle Bankdaten erlaubt, die der Kunde im Online-Banking hat". Bis zu morgigen Dienstag werde die Stellungnahme der EU-Kommission zum Vorschlag der Bankenaufsicht erwartet. Letztlich müssten EU-Kommission und EU-Parlament dem Entwurf zustimmen.

Für die Banken steht dabei aber nicht nur der Schutz des Nutzers im Blickfeld, vielmehr wollen sie auch möglichst die Oberhand bei den Kontodaten behalten. Wer weiß, wie viel Geld Privatkunden haben und für was sie es ausgeben, kann ihnen leicht weitere Dienste anbieten – Baufinanzierungen etwa, Kredite, Versicherungen oder Wertpapiere. Es sei "unverständlich", dass Drittdienste einen gesetzlich definierten Zugang zur Infrastruktur der Banken hätten, der umgekehrt nicht gelte, hatten die Geldinstute bereits moniert.

In Deutschland soll die EU-Richtlinie 2018 als nationales Recht in Kraft treten, das Bundeskabinett hat bereits grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf gegeben. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass "Zahlungsauslösedienstleister“ wie eben die Sofort GmbH mit ihrer Sofortüberweisung bei Einwilligung eines Kontoinhabers künftig auch Zugang zu "ausgewählten" Kontoinformationen bekommen. Banken können dies nicht mehr verweigern. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte das Bundeskartellamt entschieden, dass Banken und Sparkassen den Wettbewerb nicht verhindern und Anbietern wie Sofort Kontoinformationen verweigern dürfen. (Mit Material der dpa) / (axk)