Teilerfolg von Uber in Italien

Das Verbot aller Uber-Dienste in Italien hat das Berufungsgericht in Rom jetzt eingeschränkt, es lässt Uber Black in ganz Italien zu.

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Teilerfolg von Uber in Italien

Uber bietet viele unterschiedliche Vermittllungsdienste an, europaweit gibt es Auseinandersetzungen mit den Taxiverbänden, mit Klagen bis hin zum Europäischen Gerichtshof

(Bild: Uber)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Andreas Stiller

Nachdem im April von einem Turiner Gericht alle angebotenen Uber-Dienste in Italien verboten wurden, hat das Berufungsgericht in Rom jetzt zumindest das Verbot für den unter "Uber Black" angebotenen Service zurückgezogen. Diese Dienstleistung "Mietwagen mit Fahrer", allgemein auch Luxus- oder Limousinenservice genannt, darf weiterhin in ganz Italien sehr zum Unwillen der italienischen Taxifahrer angeboten werden.

Allerdings bleiben die für Taxifahrer weit problematischeren Dienste Uber Pop und Uber X verboten. Uber Pop vermittelt Fahrten an Privatpersonen ohne Personenbeförderungsschein und Uber X an professionelle Fahrer mit entsprechenden Papieren. In Deutschland ist Uber Pop ebenfalls verboten, über Uber X , wie es derzeit in Berlin angeboten wird, wird noch gestritten. Das hiesige Verfahren zu Uber Black hatte der Bundesgerichtshof an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet, wo auch bereits eine Klage von einem spanischen Taxiverband anhängig ist. EuGH-Gutachter hatten die Dienste als Taxi-Service eingestuft, ein Urteil wird für Ende des Jahres erwartet.

(as)