Deutsche Forscher warnen vor DNA Phenotyping

Der Mord an einer Freiburger Studentin beschäftigte voriges Jahr viele Menschen. Als der mutmaßliche Täter gefasst war, forderte man eine Gesetzesänderung. Doch das Herauslesen von äußeren Merkmalen aus genetischem Material ist umstritten.

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Von
  • Inge WĂĽnnenberg

Gerade erst hat die Polizei von Idaho Falls Phantombilder eines Täters veröffentlicht, die auf am Tatort gesicherter DNA beruhen. Die Vergewaltigung und die Tötung der 18-jährigen Angie Dodge geschah allerdings schon vor 21 Jahren und erst in diesem Frühjahr kam jener Mann frei, der lange im Zusammenhang mit den Taten im Gefängnis gesessen hatte. Zwar ist seine Unschuld bis heute nicht hinreichend bewiesen, aber neue DNA-Tests weisen laut einem Artikel der New York Post auf einen anderen Täter hin.

Phantombilder von Tätern auf der Basis genetischen Materials erstellt in den USA zum Beispiel das auf DNA-Technologien spezialisierte Unternehmen Parabon NanoLabs. Mithilfe der 2008 gegründeten Firma konnten in den Vereinigten Staaten bereits einige ungelöste Fälle aufgeklärt werden – zum Beispiel der Mord an dem Ehepaar Troy und LaDonna French. 2015, drei Jahre nach dem Überfall, wurde der Doppelmörder durch das Phenotyping-Programm Snapshot überführt, wie das Forensic Magazine auf seiner Webseite schreibt. Die Software von Parabon NanoLabs gibt Hinweise auf Haar- und Hautfarbe sowie andere Charakteristika.

Dabei geht es in der Regel nicht um die Überführung eines konkreten Verdächtigen, sondern eher darum, den Kreis der Verdächtigen einzuengen oder neu auszurichten: "Wir haben Unmengen an Tests durchgeführt, um zu zeigen, dass unsere Voraussagen den Menschen ähneln, deren DNA gefunden wurde. Dabei kann es extrem unwahrscheinliche Merkmale geben. Daher können aufgrund der Ergebnisse bestimmte Menschen ausgeschlossen werden zugunsten von Personen, bei denen eine Übereinstimmung wahrscheinlicher ist", sagt Ellen Greytak, Leiterin der Bioinformatik-Abteilung bei Parabon NanoLabs, auf der Webseite eines lokalen Fernsehsenders.

Unkompliziert und einfach zu handhaben ist das in den USA zugelassene DNA Phenotyping nicht. In Europa ist die Methode der Neuen Zürcher Zeitung zufolge bisher nur in den Niederlanden, Frankreich und Spanien erlaubt. In Deutschland wird derzeit darüber diskutiert, ob solch eine erweiterte DNA-Analyse künftig eingesetzt werden soll. Bisher darf ausschließlich nicht codierende DNA ausgewertet werden, wie auch TR-Autor Denis Dilba in seinem Beitrag "Phantombild aus dem Röhrchen" ausführt. Falls der Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg zur Änderung der Strafprozessordnung jedoch im Bundestag eine Mehrheit findet, könnten im Zuge von Ermittlungen in schwerwiegenden Fällen künftig mittels der codierenden DNA auch Hinweise auf Farbe der Augen, Haare, Haut sowie das Alter eines Täters genutzt werden.

Anlass für die Initiative Baden-Württembergs – unterstützt vom Land Bayern – ist der Mord an einer Medizinstudentin in Freiburg im vorigen Oktober. Der Tat verdächtigt wird ein Flüchtling aus Afghanistan. Wohl gerade deshalb weckt der Vorstoß Bayerns, künftig aus der DNA auch Anhaltspunkte zur biogeografischen Herkunft von potenziellen Tätern zu ermitteln, den Widerstand einiger deutscher Forscher. Das Ärzteblatt etwa berichtet auf seiner Webseite von den Befürchtungen der Wissenschaftler, das Gesetz in der jetzigen Fassung könnte Eingriffe in die Grund­rechte der Bevölkerung zur Folge haben, aber auch zu Massendiskriminierungen führen.

In einem offenen Brief haben die Unterzeichnenden, unter anderem die Biologin Veronika Lipphardt vom University College Freiburg, betont, dass solch neue DNA-Analysen hochkomplexe Technologien seien, deren technische Zuverlässigkeit für forensisches Arbeiten im Polizeidienst keineswegs einwandfrei geklärt sei. So gibt es bei der Bestimmung von äußeren Merkmalen zum Beispiel Einwände seitens der Wissenschaftler: "Merkmale wie Gesichtsform, Hautfarbe oder Körpergröße gelten noch als genetisch zu komplex, um zuverlässig vorausgesagt werden zu können." Auch bei Haar- und Augenfarbe verweisen die Autoren auf Einschränkungen: "Bei der Ableitung von heller oder dunkler Augenfarbe zum Beispiel liegt die Treffsicherheit bei 90 bis 95 Prozent, bei der Zwischenstufe (die grau, grün und hellbraun umfasst ) dagegen weitaus niedriger." Darüber hinaus befürchten die Forscher bei Treffern und Übereinstimmungen mit Daten aus ungelösten Kriminalfällen Vorbehalte auf Seiten der Ermittler.

Die Argumente der Forscher wirken plausibel und in der Tat sollte dem Datenschutz Rechnung getragen werden. Peter Schneider, Vorsitzender der Spurenkommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute und Leiter der Abteilung Foren­sische Molekulargenetik des Instituts für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln, hält in einem Artikel des Ärzteblatts dagegen, dass die erweiterte DNA-Analyse mit Hinweisen auf äußere Körpermerkmale, Herkunft und Alter nur dann infrage komme, wenn anders keine Lösung zu erzielen sei. Ohnehin müssten die genetischen Rohdaten in einem solchen Fall das Labor gar nicht verlassen. Es genüge, die vorhergesagten äußeren Kör­per­merkmale, das Alter oder die biogeografische Her­kunft an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Außerdem verweist Schneider auf "forensisch validierte Tests" für Pigmentierung und Herkunft sowie die zuverlässige Möglichkeit, bei vorhandenen Blutspuren das Alter des Täters zu schätzen.

Vielleicht liegt die Lösung für die Kontroverse also – wie so oft – in der Mitte. Es ist zu hoffen, dass die Bedenken und Einwände der Wissenschaftler das Gehör der deutschen Gesetzgeber finden. Auf der anderen Seite kann die moderne DNA-Technik offenbar auch Unrecht verhindern, wie das Beispiel aus Idaho Falls zeigt. Unsere Gesellschaft sollte auf die Chancen, die neue Technologien mit sich bringen, nicht ohne Not verzichten. Und wenn aufgrund der modernen Kenntnisse und Fähigkeiten in Zukunft weniger Unschuldige im Gefängnis landen – umso besser. (inwu)