Online-Broker Systracom muss Kundenbetrieb einstellen

Bei Systracom droht der Konkurs, und das Geld der Kunden ist nicht vollständig geschützt -- daher verhängt die Aufsichtsbehörde ein Moratorium.

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Von
  • Michael Kurzidim

Der Online-Broker Systracom muss ab sofort den Kontakt mit der Kundschaft einstellen – so will es das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Die oberste Aufsichtsbehörde aller Kreditbänker schaute dem Onlinebroker schon länger auf die Finger und sprach heute ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot aus – mit sofortiger Wirkung. Der Grund: Der Bank droht die Zahlungsunfähigkeit und in naher Zukunft die vollständige Aufzehrung des vorhandenen Eigenkapitals. Das Aufsichtsamt sah die Interessen der Gläubiger gefährdet und machte gemäß Paragraph 46a Absatz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen den Laden vorerst dicht.

Haben die Kunden nun das Nachsehen, verschwindet der Spargroschen im Orkus? Zum Glück nicht ganz, denn Systracom gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Die Entschädigungseinrichtung schützt das Geld der Kunden bis zu 90 Prozent inklusive Sparbriefen, maximal aber bis zu 20.000 Euro pro Einleger. Mit anderen Worten: Mindestens 10 Prozent fallen dem Konkurs zum Opfer, falls die Sanierungsbemühungen des Kreditinstituts nicht von Erfolg gekrönt sind. Der Einlagensicherungsfonds fängt die Vermögenswerte der Kunden darüber hinaus bis zu einer Gesamtsumme von 3 Millionen Mark (1.535.000 Euro) auf.

Kunden könnten ihr Wertpapierdepot als Ganzes auf eine andere Bank übertragen, wenn es nicht als Sicherung für einen Negativsaldo herangezogen werden könnte, teilte das Bundesaufsichtsamt mit. Einzelne Kauf- und Verkaufaufträge dürfe Systracom während des Moratoriums aber nicht ausführen. (ku)