Kammergericht entscheidet gegen Internet-Apotheke

Medikamente dürfen nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts nicht über das Internet vertrieben werden.

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  • dpa

Medikamente dürfen nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts nicht über das Internet vertrieben werden. Mit der Entscheidung des Gerichts sei nicht nur der geschäftliche Verkehr von apothekenpflichtigen Waren durch Versandhandel an den Endverbraucher untersagt worden, sondern auch die Werbung dafür, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Die Entscheidung sei nicht mehr anfechtbar. Die Begründung liege noch nicht vor, hieß es.

Hintergrund ist ein juristischer Streit um die nach eigenen Angaben erste europäische Apotheke im Internet 0800DocMorris mit Sitz in den Niederlanden. Sie hatte die europaweite Bestellung von Medikamenten per Post und im Internet angeboten. Angeboten wurden Medikamenten zu Preisen, die im Schnitt etwa 20 Prozent unter denen in Deutschland liegen. Dagegen hatte sich verschiedene Verbände gewandt. In Berlin klagte der Verband Sozialer Wettbewerb.

Das Landgericht Stuttgart hatte im Januar dieses Jahres eine einstweilige Verfügung gegen 0800DocMorris aufgehoben. In Frankfurt am Main steht am Donnerstag noch eine Berufungsverhandlung gegen eine einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht an. Das dortige Landesgericht hatte zuvor den Versand von Arzneimitteln an deutsche Adressen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von einer halben Million Mark verboten. (dpa)/ (cp)