Wikimedia will Streit über Gemälde-Fotos vor den BGH bringen

Die Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim wollen nicht hinnehmen, dass Bilder von ihren Exponaten ungefragt online gestellt werden, auch wenn das für das freie Wissensprojekt Wikipedia geschieht. Der Streit wird demnächst vor dem Bundesgerichtshof landen.

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Richterhammer

(Bild: dpa, Friso Gentsch/Symbolbild)

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Von
  • dpa

Ein Streit über die Rechte an Fotos von Kunstwerken, die selbst nicht mehr dem Urheberschutz unterstehen, wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. In dem Fall geht es um Fotografien von Bildern in den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen, die ungefragt im Online-Lexikon Wikipedia veröffentlicht wurden. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte in einer erst jetzt bekanntgewordenen Entscheidung ein Urteil des Landgerichtes Stuttgart. Danach darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf – sofern das Museum auch das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das OLG ließ eine Revision zu. Wikimedia kündigte an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. "Die Entscheidung wird grundlegende Auswirkungen auf den Umgang mit dem kulturellen Erbe haben, nicht nur für die Wikipedia-Community in Deutschland", erklärte Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland.

Ein Besucher hatte Gegenstände wie antike Vasen und Münzen abfotografiert und die Bilder auf die Mediendatenbank Wikimedia des Onlinelexikons Wikipedia hochgeladen. Zudem scannte er Fotografien von Kunstobjekten ein, die das Museum für eigene Publikationen in Auftrag gegeben hatte. Mit der Veröffentlichung bei Wikipedia und der dort verwendeten Creative-Commons-Lizenz war auch eine unentgeltliche kommerzielle Nutzung möglich. Hiergegen ging das Museum vor.

Alfried Wieczorek, Generaldirektor der Museen, erklärte, es gehe den Reiss-Engelhorn-Museen keineswegs darum, freie Wissensprojekte zu unterbinden oder mit Nutzungsverboten zu versehen. "Es geht auch nicht darum, urheberrechtsfreie Werke der Allgemeinheit vorzuenthalten", betonte er. Ein Nutzer der Wikimedia habe fotografisches Material des Museums online gestellt, ohne das Museum zuvor um Erlaubnis zu fragen. "Das ist eine Urheberrechtsverletzung, die wir nicht hinnehmen wollen und können. Wir wollen selbst entscheiden können, wer und wie unsere Fotografien genutzt werden." Für Wissensprojekte würden die Museen die in ihrem Eigentum stehenden Fotografien gerne und auch kostenfrei an Nutzer herausgeben. "Hätte der Wikipedianer also vorher gefragt, wäre eine Nutzung zu den dazu vorgesehenen Konditionen kein Problem gewesen."

Das OLG wertete in seiner aktuellen Entscheidung, dass es sich bei den Bildern des Museumsfotografen um Lichtbilder handele, die nach dem deutschen Urhebergesetz geschützt seien. Bei den Fotos des Besuchers konstatierte das Gericht eine "Eigentumsbeeinträchtigung" durch die Fotografie.

Das Landgericht Berlin hatte im Sommer 2016 bereits in einem ähnlichem Prozess zugunsten des Mannheimer Museums entschieden. (msi)