Apple erlaubt Trinkgelder in Apps – und hält die Hand auf

Entwickler dürfen nun Trinkgeldfunktionen in ihre Apps integrieren, müssen dafür aber Apples Bezahlschnittstelle nutzen – der Konzern verdient an jeder Transaktion mit. Es wurden weitere neue Regeln für iPhone- und iPad-Apps eingeführt.

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App Store
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Apple erlaubt nun die Integration von Trinkgeldfunktionen: Entwickler können Nutzern in ihrer App damit ermöglichen, "Trinkgelder" etwa an Bereitsteller digitaler Inhalte zu übermitteln. Dafür können Nutzer beispielsweise virtuelle Währungen mit echtem Geld kaufen. Dies geht aus den aktualisierten App-Store-Richtlinien hervor. Wie generell für den Verkauf von digitalen Inhalten in Apps gilt auch hier, dass die Zahlung über Apples In-App-Kaufschnittstelle erfolgen muss – der iPhone-Konzern verdient also an jeder Transaktion 30 Prozent mit.

Der neuen Regelung geht ein Streit mit hauptsächlich chinesischen App-Anbietern voraus, die in ihren Apps – etwa WeChat – seit langem derartige Trinkgeldfunktionen integriert haben, dafür aber auf eigene Bezahldienste setzten. Apple hat diese Praxis im Mai untersagt und damit gedroht, App-Updates nicht mehr zuzulassen, solange die entsprechenden Funktionen nicht entfernt werden. Mit der neuen Regel sind Trinkgelder nun generell zulässig – allerdings eben nur über Apples Bezahlschnittstelle und die daran geknüpfte Provision.

Apps dürfen zusätzliche Inhalte und erweiterte Funktionen generell nur über Apples In-App-Schnittstelle vertreiben und generell nicht auf eine externe Möglichkeit verweisen – etwa zum Abschluss eines Abos auf der Webseite des Anbieters.

Apple hat das App-Store-Regelwerk um weitere Passagen ergänzt: Entwickler dürfen nun nur noch über die von Apple bereitgestellte Schnittstelle den Nutzer um eine Bewertung ihrer App bitten. Eigene – häufig nervende – Aufforderungen zur Bewertung sind nicht mehr zulässig. Mit iOS 11 können Nutzer sich zudem generell dafür entscheiden, überhaupt keine Bewertungsbitte von Apps zu Gesicht zu bekommen.

Der iPhone-Hersteller gibt nun außerdem vor, dass Apps schon im Beschreibungstext erklären, welche Zugriffsrechte sie benötigen – und wofür. Zudem sollen Entwickler dort beschreiben, ob etwas nicht funktioniert, wenn der Nutzer die angeforderten Rechte ablehnt – etwa den Zugriff auf das Adressbuch oder den Standort.

Unter vielen Einschränkungen erlaubt Apple nun Apps außerdem, Code herunterladen und ausführen – allerdings nur, wenn diese zu Bildungs- oder Testzwecken gedacht sind. Die App muss den daraus resultierenden Quelltext für den Nutzer zu Einsicht und Bearbeitung zugänglich machen, so Apple. (lbe)