Werbedisplay mit Gesichts-Scan: Bayerns Datenschützer sehen kein Problem

In Real-Märkten werden derzeit Kamera-Systeme getestet, die von Kunden vor Werbedisplays Geschlecht und Alter erfassen. Die bayrische Datenschutzbehörde hält das für unbedenklich.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 316 Kommentare lesen
Werbebildschirm mit Gesichtserkennung: Datenschützer sehen kein Problem

(Bild: Echion)

Lesezeit: 2 Min.

Die unter anderem in Märkten der Kette Real erprobte Gesichtsscan-Technik ist laut Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unbedenklich. Spezielle Kamerasysteme an Werbedisplays erfassen dabei von davor stehenden Kunden Geschlecht und Alter, damit auf dem Bildschirm aufs Publikum angepasste Werbung gezeigt werden kann. Das System sei aber so restriktiv gestaltet, dass alle Anforderungen an eine Anonymisierung erfüllt seien und keine personenbezogenen Daten erhoben würden, erklärte ein Sprecher der Behörde. Zuerst hatte das Handelsblatt über die Einschätzung der Datenschützer berichtet.

Bei Real wird die Technik in derzeit 40 Filialen getestet, wobei die Displays von der Augsburger Firma Echion betrieben werden. Die Datenschützer hatten vergangene Woche spontane Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und das System bei Echion begutachtet, führte der Sprecher aus.

Die Technik dahinter nennt sich Adpack und stammt von dem Berliner Anbieter Indoor Advertising. Die Kamerabilder werden dem Unternehmen zufolge in einem Mini-Rechner mit Android vor Ort analysiert und dann sofort verworfen – ein Prozess von rund 150 Millisekunden. Lediglich Anzahl der Betrachter, Geschlecht, Alter und Blickkontakte sollen an die Server des Unternehmens weitergeleitet werden und als Metadaten in die Werbeoptimierung einfließen.

Die Genauigkeit des Systems sei nicht besonders gut, hieß es seitens der Behörde; es sei zum Beispiel nur allgemein erfassbar, dass gerade recht viele Senioren vor den Displays stünden. Echtes Tracking von Personen sei damit aber nicht möglich.

Real weist in den Läden durch ein Schild auf Videoüberwachung hin – dass es aber auch um Werbepersonalisierung geht, findet keine Erwähnung. Angesichts der Beschränkungen des Systems sehen die bayrischen Datenschützer in diesem Fall aber auch keine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung. Allerdings schränkte Behörden-Chef Thomas Kranig gegenüber dem Handelsblatt ein: "Unsere Aufgabe ist es, das derzeit laufende System zu prüfen. Wir testen nicht, was theoretisch mit der Technik möglich wäre."

Neben Realmärkten wird das System derzeit auch von der Deutschen Post in 100 Partner-Filialen an den Standorten Köln, Hamburg, München und Berlin erprobt. Aktivisten des Vereins Digitalcourage haben vergangene Woche angekündigt, Post und Real wegen dieser Pilottests verklagen zu wollen. Die Unternehmen betonen hingegen unisono die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Werbeoptimierung per Gesichtsscan. (axk)