Verfassungsbeschwerde bremst EU-Gemeinschaftspatent aus

Auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundespräsident die Ausfertigung der deutschen Gesetze zum EU-Einheitspatent ausgesetzt. Grund ist eine Verfassungsbeschwerde.

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Verfassungsbeschwerde bremst EU-Gemeinschaftspatent aus

Das Europäische Patentamt in München.

(Bild: dpa / Frank Leonhardt)

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Von
  • Christian Kirsch

Ein privater Kläger hat Verfassungsbeschwerde gegen die deutschen Gesetze zum EU-Gemeinschaftspatent eingelegt, berichtet nun die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Da das Verfassungsgericht diese Beschwerde nicht für völlig aussichtslos hält, hat es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits Anfang April 2017 gebeten, die Ausfertigung der Gesetze auszusetzen.

Bereits nach der Verabschiedung der Gesetze im März 2017 hatte ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz darauf hingewiesen, dass das Vorgehen verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte. Da Hoheitsrechte auf eine internationale Organisation – das einheitliche Patentgericht – übertragen würden, gebe es "gute Argumente dafür", dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder von Bundestag und Bundesrat erforderlich sei. Die Abstimmung im Bundestag fand um 1.30 Uhr statt und es waren nur noch 35 der 630 Abgeordneten anwesend.

Die Gesetze setzen das bereits 2012 beschlossene EU-Patent sowie das gemeinsame Patentgericht der Union um. Ersteres ist eine Verordnung, die für 26 EU-Staaten gilt; Spanien und Kroatien nehmen nicht daran teil. Sie enthält jedoch keine Regelungen des materiellen Patentrechts – die sind Teil des zwischenstaatlichen Abkommens zum gemeinsamen Patentgericht. Diese Konstruktion war seinerzeit von Fachleuten sowie EU-Abgeordneten der Grünen und Linken kritisiert worden.

Die Vorschriften treten erst in Kraft, wenn zehn Mitgliedsstaaten sie ratifiziert haben. Darunter müssen die drei Länder mit den meisten Patenten sein: Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Trotz des Brexit hatte Großbritannien im November 2016 verkündet, sich weiterhin am Gemeinschaftspatent zu beteiligen. Die jetzt unterbrochene Ratifizierung durch Deutschland dürfte den ohnehin schon mehrfach verschobenen Beginn des Gemeinschaftspatents und des Patentgerichts weiter verzögern. (ck)