Gericht: DocMorris darf Apothekenautomaten vorerst nicht betreiben

Medikamente aus dem Automaten mögen bequem sein, aber sind sie auch legal? Nein, sagt der Landesapothekerverband in Stuttgart und beantragt eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht schließt sich der Kritik an.

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Gericht: DocMorris darf Apothekenautomaten voerst nicht betreiben

(Bild: dpa)

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  • dpa

Im Rechtsstreit über einen Automatenapotheke in Hüffenhardt hat Arzneimittel-Versandhändler DocMorris vorerst eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht in Mosbach habe dem Unternehmen den Betrieb vorläufig untersagt, teilte eine Justizsprecherin am Mittwoch mit. Es folgte damit einem Antrag des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, der das Gerät als wettbewerbswidrig ansieht. DocMorris argumentiert hingegen, es gehe um legitimen Versandhandel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

DocMorris verkauft in Hüffenhardt seit April nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dazu geben Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat. Nach zwei Tagen Betrieb erging eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegen DocMorris, der Automat wurde abgeschaltet und ging vier Tage wieder in Betrieb.

Das Gericht sieht den Betrieb als unzulässig an. Allein der Umstand, dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zu einer Bestellung über den Versandhandel, hieß es. Vielmehr erhalte ein Kunde das Medikament – wie in einer Apotheke – direkt. Und ebenfalls wie in einer Apotheke müsse ein Kunde dazu vor Ort in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) sein. Dies seien deutliche Unterschiede zum Versandhandel. "Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht", urteilte das Gericht.

"Wir hatten uns eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft", teilte DocMorris mit. "Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen", sagte Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich.

Der Landesapothekerverband begrüßte die Entscheidung indes. "Was dort als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage", sagte Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Sie rechnet aber damit, dass DocMorris Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlege. (anw)