Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier

Braucht der Let's Player Gronkh für seine Livestreams auf Twitch eine Rundfunklizenz? Die Landesmedienanstalt sieht das offenbar so, Gronkh wehrt sich mit Anwalt dagegen.

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Rundfunklizenz: Medienanstalten nehmen Let's Player Gronkh ins Visier

Stein des Anstoßes: Gronkhs Kanal auf Twitch.

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Inhaltsverzeichnis

Nach den Youtubern von PietSmietTV pocht die Landesmedienanstalt NRW offenbar auch beim populären Let's Player Gronkh alias Eric Range auf eine Rundfunklizenz. Wie aus Schreiben hervorgeht, die Gameswirtschaft.de vorliegen, sieht die Behörde in den regelmäßigen Livestreams über Gronkhs Twitch-Kanal offenbar zulassungspflichtigen Rundfunk.

Was als lizenzpflichtiger Rundfunk angesehen wird, ergibt sich aus Paragraf 2 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV):

  • Als Rundfunkangebot gilt jeder lineare Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, durch die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflusst werden kann und entlang eines Sendeplans verbreitet wird.
  • Das Angebot richtet sich an mehr als potenziell 500 gleichzeitige Nutzer
  • Das Angebot ist journalistisch/redaktionell gestaltet
  • Das Angebot dient nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken

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Ganz billig ist eine solche Lizenz nicht: Der entsprechende Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 1000 und 10.000 Euro. Gronkh wehrt sich dem Bericht zufolge mit einem Anwalt dagegen. Die Argumentation: Es fänden zwar Streaming-Events über den Twitch-Kanal statt, es sei aber nicht von regelmäßiger Verbreitung entlang eines festen Sendeplans zu sprechen. Über Wochen im Voraus geplante Ausstrahlungen gebe es schlichtweg nicht.

Darüber hinaus sei Gronkh auch nicht als Sender zu verstehen. Der von ihm am heimischen Rechner produzierte Stream werde an Twitchserver übertragen und erst von dort aus an die Zuschauer ausgestrahlt. Der eigentliche Sender sei in diesem Fall also Twitch, Gronkh hingegen sei nur Produzent. Ferner sei das Angebot eines Livestreams auch eher als Video-on-Demand zu verstehen, da sie erst vom Nutzer selbst durch Aufruf einer URL abgerufen werden. Der Anwalt stellte deshalb einen Antrag auf "rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit".

Die Landesmedienanstalt konnte das offenbar nicht überzeugen: In einem zitierten Schreiben vom Juni pocht die Behörde auf einer Zulassung. Gronkh bestimme selber, wann ein Livestream auf Sendung gehe und da das Angebot "eine gewisse Regelmäßigkeit“ aufweise, könne man auch von einem Sendeplan sprechen. Bis zum 10. Juli verlangt die Behörde eine Rückmeldung, wie Gronkh nun mit seinem Unbedenklichkeitsantrag weiter verfahren wolle. Zugleich heißt es in dem Schreiben, dass ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Let's Player geprüft werde.

Wie die Sache ausgeht, bleibt abzuwarten. Bei den Youtubern von PietSmietTV, die im März zur Beantragung einer Lizenz aufgefordert wurden, führte es zur Abschaltung ihres Kanals auf Twitch. Der Youtubekanal läuft hingegen weiter, da er nicht als lineares Medium gilt. Seit diesem Fall wurde mehrfach Kritik an den als veraltet empfundenen Gesetzen für die Rundfunklizenzen laut.

Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt NRW, ließ kürzlich im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger durchblicken, dass auch er die aktuelle Gesetzeslage nicht mehr für zeitgemäß hält. Aber der Gesetzgeber erlaube derzeit eben nur diese Verfahrenweise.

Die künftige Landesregierung in NRW hat Besserung in Aussicht gestellt. So erklärt die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Koalitionsvertrag: "Die Regeln für Streaming-Dienste passen wir an das digitale und konvergente Zeitalter an (keine Lizenzpflicht)." Wann und welcher Weise das aber in Gesetzesform gegossen wird, ist noch unklar. (axk)