E-Commerce fĂĽr Verbraucher riskant

Im Internet und bei TK-Anbietern entdeckt der Verbraucherschutzverein immer mehr unzulässige Vertragsklauseln.

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Von
  • Holger Dambeck

Online- und Telekommunikations-Anbieter bereiten dem Verbraucherschutzverein e.V. (VSV) immer mehr Arbeit. Im heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000 weist der VSV auf eine Vielzahl unzulässiger Vertragsklauseln im Internet hin. So nähmen sich einige Anbieter zum Beispiel heraus, sämtliche Kundendaten an Dritte weiterzugeben. Andere behielten sich Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss vor oder wollten die Portokosten für die Rücksendung fehlerhafter Ware auf den Kunden abwälzen.

Insgesamt ging der VSV im vergangenen Jahr mit 750 Abmahnungen und 118 Klagen gegen kundenfeindliche Geschäftsbedingungen und unlautere Werbung, zum Beispiel unerwünscht zugesandte Faxe, vor. "Ohne des Zustimmung des Anschlussinhabers ist die Werbung per Fax verboten", stellte der VSV klar. Die Verbraucherschützer mahnten außerdem Telefongesellschaften wegen unzulässiger Gebühren für die Auflösung von Kundenkonten und die Deaktivierung von Mailboxen ab. In 60 Fällen musste der VSV bei Verstößen gegen das neue Fernabgabegesetz einschreiten. In der Praxis ignorierten viele Anbieter das Widerrufs- und Rückgaberecht der Kunden bei Direktabschlüssen via Telefon oder Internet, erklärte der VSV. Auch bei Finanzdientleistungen machten die Verbraucherschützer unseriöse Geschäftspraktiken aus. So ist es nach VSV-Auffassung unzulässig, wenn Internet-Broker versuchen, per Klausel die Haftung für eine fehlerhafte Beratung und Aufklärung des Kunden auszuschließen. (hod)