Bundestag soll am Freitag über NetzDG abstimmen

Grafik: TP

Bundesnetzagentur setzt Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aus

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Diesen Freitag soll ab acht Uhr morgens das umstrittene "NetzDG" gegen "Hate Speech" und "Fake News" vom Bundestag debattiert und verabschiedet werden, das nach der Anhörung im Rechtsausschuss um eine Möglichkeit zur Delegation der Zensurpflichten an "anerkannte Einrichtungen der regulierten Selbstregulierung" [sic] erweitert wurde, in denen die Landesmedienanstalten vertreten sein müssen (vgl. YouTube: Werden deutsche Nutzer erneut ausgesperrt?). Bekommt der Entwurf eine Mehrheit, würde das Gesetz anschließend sofort im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und könnte in Kraft treten, weil Union und SPD die Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrates verneinen. Auch CSU-Politiker wie Hans-Peter Friedrich, die vorher versprachen, sie würden "das Zensurgesetz von Maas verhindern", haben nach einer Zwischenphase des Schweigens auf einen Zustimmungskurs umgeschaltet, über den sich Anhänger der nur in Bayern wählbaren Partei in Sozialen Medien enttäuscht zeigen.

Währenddessen wurden Ergebnisse einer Untersuchung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung bekannt, die darauf hindeuten, dass Maas NetzDG kein "Ansatz für eine Lösung" des Problems "Fake News" ist: In ihrer Auswertung der überwiegend amerikanischen Studien dazu stellten die Kommunikationswissenschaftler Philipp Müller und Nora Denner unter anderem fest, dass Falschmeldungen "vermutlich nur einen sehr begrenzten Beitrag zur Meinungsbildung leisten". Im Durchschnitt wurden Amerikaner im letzten Präsidentschaftswahlkampf weniger als ein Mal mit solchen Nachrichten konfrontiert, die es sowohl zugunsten von Donald Trump als auch zugunsten von Hillary Clinton gab.

Das zwangsweise Entfernen von Nachrichten führt ihren Erkenntnissen nach dazu, dass Nutzer sie bei anderen Anbietern lesen. Außerdem fanden die Kommunikationswissenschaftler Anhaltspunkte dafür, dass Warnhinweise, wie sie Facebook jetzt anbringen soll, bei skeptischen Bürgern Information nicht etwa ent-, sondern aufwerten.

Stegner will "Debatte darüber, in welchen Bereichen Anonymität nötig ist"

Solche Studien halten Politiker der Großen Koalition allerdings nicht davon ab, bereits über weitere Schritte nachzudenken: SPD-Vize Ralf Stegner meinte beispielsweise zum teilweise von George Soros finanzierten Portal Correctiv, er "glaube, wir brauchen eine Debatte darüber, in welchen Bereichen Anonymität nötig ist". Seiner Ansicht nach ist sie das "bei Babyklappen [und] für Whistleblower", aber nicht bei "politischen Debatten".

Käme so eine Äußerung aus der NPD, dann würde sie mit gewisser Wahrscheinlichkeit als Beleg dafür herangezogen, dass die Partei unter das im Juni vom Bundestag verabschiedete Finanzierungsverbot fallen muss und dass ihre Wahlkämpfe nicht mehr (wie die der anderen Parteien) zum großen Teil mit Steuergeld finanziert werden. Die Tatsache, dass der Bundestag dafür mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das Grundgesetz geändert hat, weist allerdings darauf hin, dass Politiker von Union, SPD und Grünen noch deutlich mehr sagen können, ohne gegenseitig ihre Verfassungstreue anzuzweifeln.

Vorratsdatenspeicherungsentscheidung hat Konsequenzen

Auch Gerichte bescheinigten den etablierten Parteien bislang lediglich die Unvereinbarkeit von Gesetzen, die sie verabschiedeten, mit höherrangigem Recht - das mitunter jedoch sehr deutlich und umfangreich (vgl. Graphe Paranomon). Das jüngste Beispiel dafür ist der zweite Versuch der Einführung einer vorher sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für grundrechtswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung, den das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 22. Juni 2017 für europarechtswidrig erklärte.

Gestern entschied die Bundesnetzagentur auf diesen Beschluss hin, die "Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" nicht nur für die Münchner Klägerin SpaceNet, sondern für alle betroffenen Unternehmen so lange auszusetzen, bis das Verfahren in der Hauptsache entschieden ist. Bis dahin sollen weder Anordnungen erlassen noch Bußgelder verhängt werden, die sonst ab dem 1. Juli 2017 möglich gewesen wären, wenn ein Provider nicht zehn Wochen lang die Verbindungsdaten aller seiner Kunden anlasslos speichert. Speichert ein Provider die Daten freiwillig, will die Bundesnetzagentur aber ebenfalls nichts unternehmen (vgl. Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus).

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt Provider vor Klagen

Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnte jedoch "alle Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter", dass sie mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte von Kunden "wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verklagt" würden, wenn sie trotz der Entscheidung der Bundesnetzagentur speichern. Außerdem will der AK Vorratsdatenspeicherung "alle Anbieter, die sich stur stellen, veröffentlichen und an den Pranger stellen." "Wer die Privatsphäre seiner Kunden verrät", der stellt sich seiner Sprecherin Ute Elisabeth Gabelmann nach "auf eine Stufe mit den Überwachungsideologen in der Politik."

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