Registrierungspflicht: Ab Samstag gibt es Prepaid-SIMs nur noch mit Ausweis

Ab Samstag müssen neue Prepaid-SIM-Karten mit Vorlage eines Ausweises aktiviert werden. Eine Online-Registrierung auf Donald Duck ist dann nicht mehr möglich.

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Registrierungspflicht für Prepaid-SIMs

(Bild: dpa, Bernd Thissen)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Die Bundesregierung schließt im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung ein Sicherheitsloch: Ab Samstag dürfen Mobilfunkprovider eine Prepaid-SIM nur noch dann aktivieren, wenn der Kunde einen Ausweis vorlegt. Diese Ausweisdaten muss der Provider erfassen. Mit Spaßnamen wie Donald Duck können Prepaid-Karten also nur noch am Freitag gekauft werden.

Die Regelung betrifft aber nur neue Prepaid-SIM-Karten. Bereits aktivierte SIM-Karten sind von der Änderung nicht betroffen, eine Nacherfassung oder Prüfung der Daten ist nicht geplant. Bei Laufzeitverträgen geht der Gesetzgeber ohnehin davon aus, dass die Provider die Daten schon im eigenen Interesse prüfen und korrekt erfassen.

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Die Erfassung geschieht bei den Mobilfunkanbietern im Ladengeschäft, bei den Lebensmitteldiscountern und im Online-Handel üblicherweise per Video-Ident am Smartphone, Tablet oder PC mit Webcam. Eine solche Erfassung erhöht die Kosten für die Anbieter – sie haben aber bereits angekündigt, dass die Preise für Prepaid-SIM-Karten nicht erhöht werden sollen. Kostenlose Angebote bei Online-Bestellung wird es also weiterhin geben.

(uma)