Es geht um die Nudel: Berufungsverfahren zu "Spaghettimonster"

Einmal die Woche "Nudelmesse": Darf ein Parodie-Verein, so wie es Kirchen mit ihren Gottesdienstzeiten tun, an Ortseingängen Hinweisschilder aufstellen? Das Oberlandesgericht in Brandenburg muss das klären.

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Es geht um die Nudel: Berufungsverfahren zu "Spaghettimonster"

(Bild: dpa)

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Von
  • Anna Ringle
  • dpa

Es geht mal wieder um die Nudel in der Uckermark. Genauer: um das "Spaghettimonster" in Templin. Ein Verein, der sich "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" nennt, will genauso wie Kirchen es mit ihren Gottesdienstzeiten tun mit Schildern am Ortseingang auf seine "Nudelmesse" hinweisen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte das aber verneint – am Freitag (7. Juli, 10 Uhr) befasst sich im Berufungsverfahren das Brandenburgische Oberlandesgericht mit dem Fall.

Der Religionsparodie-Verein will als Kläger in dem Zivilverfahren erreichen, dass er vier Infoschilder aufstellen darf, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Verklagt hatte er das Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen. Dieser hatte die Schilder nämlich abgelehnt. Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hatte sich in seinem Urteil im April 2016 darauf bezogen, dass es keine wirksame Vereinbarung für das Anbringen gebe. Der Verein hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Er hatte darauf gepocht, dass die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste wie etablierte Kirchen.

Ob es in dem Berufungsverfahren am Freitag bereits ein Urteil geben wird, ist unklar. Die "Spaghettimonster-Kirche" war vor mehr als zehn Jahren in den USA als Kritik darauf gegründet worden, dass unter anderem der Kreationismus immer mehr Einfluss auf den Schulunterricht genommen habe. Dessen Anhänger lehnen die Evolutionstheorie nach Charles Darwin ab.

Es gibt auch in Deutschland mehrere Gemeinden, die Anhänger nennen sich "Pastafari". Als der Uckermark-Ableger der Vereinigung 2014 erstmals seine Schilder mit den Messe-Uhrzeiten samt Abbildung des "Spaghettimonsters" aufgehängt hatte, waren es ausgerechnet jene Masten, an denen auch die katholische und die evangelische Kirche mit Schildern auf ihre Gottesdienste hinwiesen.

Bis das juristische Tauziehen beendet ist, erlaubt die Stadtverwaltung dem Verein, die Schilder an anderen Stellen an den Ortseingängen aufzuhängen. Wie es von der Kommune hieß, sind sie an Masten angebracht, an denen auch die Städtepartnerschaften von Templin erwähnt sind. (anw)