Militärroboter: Wie autonom hätten Sie es denn gern?

Die Bundeswehr ist mit der Beschaffung des Eurohawk auf die Nase gefallen. Deshalb wurde während des Forums Unmanned Vehicles auch viel über rechtliche Fragen diskutiert. Die neue Drohnenverordnung wurde teils gelobt.

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Militärroboter: Wie autonom hätten Sie es denn gern?

(Bild: UVision)

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Von
  • Hans-Arthur Marsiske
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Zum sechsten Mal beschäftigt sich in Bonn-Bad Godesberg das Forum Unmanned Vehicles der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) mit militärischen Aspekten unbemannter Systeme. Dabei geht es um den Einsatz solcher Robotersysteme auf dem Boden, in der Luft und auf dem Wasser – und die Frage: Wie autonom sollen diese Roboter handeln können?

In den ersten Vorträgen standen zunächst rechtliche Fragen im Mittelpunkt. Hier hat das "Eurohawk"-Desaster offenbar Wirkung gezeigt: Die Beschaffung der Aufklärungsdrohne Eurohawk war vor vier Jahren vom damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière gestoppt worden, weil die Zulassung dieses Fluggeräts für den kontrollierten Luftraum ungeklärt war.

Seit 7. April dieses Jahres gebe es nun eine Drohnenverordnung, die der emeritierte Jura-Professor Elmar M. Giemulla als ein "durchaus gelungenes Regelwerk" bezeichnete, das sich aber weiterhin "in Entwicklung" befinde. Es gehe darin zudem lediglich darum, die Aufstiegs- und Betriebserlaubnis von Drohnen zu regeln, die beide nur separiert vom allgemeinen Verkehr erteilt werden. Eine Verkehrszulassung, also eine Teilnahme von unbemannten Flugzeugen am allgemeinen Verkehr, sei dagegen noch weit weg.

Die israelische Firma UVision Air Ltd. präsentiert auf dem Forum "Unmanned Vehicles 6“ in Bonn-Bad Godesberg das "Short-Range Lethal Loitering System" Hero-30: Der Flugkörper kann von einer Person im Rucksack transportiert werden, bleibt nach dem Start bis zu 30 Minuten in der Luft, um sich bei Bedarf mit seinem 0,5-kg-Sprengkopf auf ein Ziel zu stürzen.

(Bild: Hans-Arthur Marsiske)

Die ab 1. Oktober 2017 geltende Kennzeichnungspflicht für Drohnen über 250 Gramm Eigengewicht hält Giemulla nur für einen ersten Schritt. Sie müsse durch eine Registrierungspflicht ergänzt werden. Um den bewussten Missbrauch von Drohnen einzudämmen, hält er es auch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses beim Kauf einer Drohne für denkbar. Mit unbemannten Flugsystemen sei aus der "Verteidigung der Luftfahrt" eine "Verteidigung gegen die Luftfahrt" geworden. Um den geeigneten Umgang mit dieser Herausforderung zu finden, sei "eine intensive, unvoreingenommene gesellschaftliche Diskussion" erforderlich.

Für die Zukunft rechnet Giemulla mit einer Abkehr von der Orientierung an Gewichtsklassen. Den europäischen Ansatz, Drohnen in Risikogruppen einzuteilen, hält er für hilfreicher. So hätten Drohnen zur Kesselinspektion oder für den Einsatz im Inneren von Gebäuden wenig mit Luftfahrt zu tun. Jede neue Anwendung erfordere eine eigene Einschätzung der damit verbundenen Risiken. Dem schloss sich auch Michael Mittelberg vom Luftfahrtamt der Bundeswehr an.

Die deutsche Drohnenverordnung sei ein "nachgezogener Ansatz", der "bereits existierende Verhältnisse" reguliere. Der risikobasierte Ansatz der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA sei dagegen deutlich differenzierter und bewege sich dichter an den Vorstellungen der Bundeswehr. Mittelberg rechnet bis Ende 2018 mit einer Entscheidung der EASA über ein Regelwerk.

Wann die hoch fliegenden Drohnen der Bundeswehr wie Heron TP oder der Eurohawk-Nachfolger Pegasus für den Regelflugbetrieb zugelassen werden könnten, ließ er jedoch offen. Die Anforderungen an die Navigation und Kommunikation unbemannter Flugsysteme seien noch nicht festgelegt.

Für die Bewaffnung von Drohnen bietet MBDA den Lenkflugkörper Brimstone an, der mit Überschallgeschwindigkeit fliegt und mit einer 6,5-kg-Tandemhohlladung auch Panzerungen durchschlagen kann.

(Bild: Hans-Arthur Marsiske)