G-10-Gesetz: Mehr Abhörbefugnisse für Geheimdienste

Der Bundesrat hat mehrere Änderungswünsche zur Novelle des G-10-Gesetzes. Grüne und Datenschützer sind dagegen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Ende März wird sich der Bundestag in erster Lesung mit der Novellierung des G-10-Gesetzes beschäftigen. Im Zuge der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Novellierung des Gesetzes zeichnet sich nun eine Ausweitung der Abhörbefugnisse von Geheim- und Nachrichtendiensten statt deren Einschränkung ab.

In der vergangenen Woche hat der Bundesrat eine Reihe von Änderungsforderungen beschlossen. Die Bündnisgrünen halten die Änderungen für "nicht akzeptabel". Der grüne Abgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte gegenüber Telepolis, mit den Änderungen würde "das ohnehin strapazierte, aber verfassungskräftige Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter aufgeweicht."

Auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sehen in den Empfehlungen des Bundesrats "erhebliche Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte" der Bürger. Im Zentrum des Disputs stehen Forderungen der Länder, dass die Erkenntnisse der Nachrichtendienste auch zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Sie wollen den Straftatenkatalog deutlich erweitern. Außerdem will der Bundesrat, dass Polizisten selbst – und nicht allein Richter – entscheiden dürfen, wann Daten wieder gelöscht werden.

Die Datenschutzbeauftragten hatten bereits den Entwurf der Regierung mit der Begründung kritisiert, das Gesetz sehe "neue grundrechtliche Beschränkungen" vor. Sie fordern eine verbesserte Kontrolle der Abhörmaßnahmen nach dem G-10-Gesetz und die Benachrichtigung aller Beteiligten.

Mehr in Telepolis: Bundesrat will Ausweitung der Abhörbefugnisse für Geheimdienste (Christiane Schulzki-Haddouti) (ame)