Bundesregierung will Telekommunikation lückenlos überwachen

Der jüngste jüngsten Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) bezieht auch die Internetprovider ein.

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Mit dem jüngsten Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) plant die Bundesregierung, die letzten Lücken bei der Überwachung der Telekommunikation zu schließen und auch den E-Mail-Verkehr der umfassenden Kontrolle der Strafverfolger zu unterwerfen. Der Entwurf für eine "Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" liegt Telepolis vor und soll in den nächsten Tagen auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) veröffentlicht werden. Internetprovider müssten bei der Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett in Zukunft genauso wie Telcos Lauscheinrichtungen installieren und auf Abruf Verbindungsdaten und die Mailkommunikation an die "Bedarfsträger" übermitteln.

Ob die Anforderung den formalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, muss der zum Abhören Verpflichtete dem Verordnungsentwurf entsprechend selbst prüfen. Findet er keine Fehler, ist sie "unmittelbar" umzusetzen. Die Abhörspezialisten gehen davon aus, dass "der technische und betriebliche Vorgang der Einrichtung einer angeordneten Überwachungsmaßnahme erfahrungsgemäß im Regelfall innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen" sein kann. Dies geht aus der Begründung zu dem Papier hervor. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gilt eine Frist von sechs Stunden bis zum Start des Lauschangriffs.

Grundsätzlich sollen alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet werden. Ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen handelt, ob der Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN-Anschluss nutzt, spielt dabei keine Rolle. Die entsprechenden technischen Vorkehrungen müssen die Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung anschaffen. Vor der Inbetriebnahme ihrer Anlagen ist eine Abnahme der Überwachungsausrüstung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einzuholen. Sonst drohen Geldbußen bis zu 20.000 Mark.

Es gibt allerdings gegenüber den Vorgängerentwürfen einige Abänderungen. So brauchen Anbieter keine Überwachungstechniken vorzuhalten, wenn ihre Anlagen ausschließlich der Verteilung oder dem Abruf von Informationen dienen. Laufen auf einem Server etwa nur an die Öffentlichkeit gerichtete Webangebote oder Chat-Foren, in die sich Strafverfolger sowieso einklinken können, müssen keine Abhörschnittstellen nachgerüstet werden. Dasselbe gilt für Netze mit Datenübertragungsraten von über 2 MBit/s. Betreibern von Telekommunikationsanlagen, die nicht mehr als 2000 Endnutzer versorgen, soll zudem die Möglichkeit offen stehen, sich einen "Gerätepark" für den Lauschangriff mit mehreren Verpflichteten zu teilen. Aufatmen können dem neuen Entwurf zufolge Betreiber von Nebenstellenanlagen, unternehmensinterner Telekommunikationsanlagen und von Firmennetzwerken. Deren Daten sollen zwar grundsätzlich anzapfbar bleiben, doch müssen sie nicht in Vorleistung treten.

Was die Kosten angeht, so sucht das BMWi zu beruhigen: "Die TKÜV als solche verursacht grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten, sie wirkt sich im Gegenteil infolge der damit bereitgestellten Vorgaben standardisierenden Charakters und der Einschränkung des Kreises der Betreiber, die zur Gestaltung und Vorhaltung entsprechender technischer Einrichtungen verpflichtet sind, insgesamt kostendämpfend aus."

Unklar bleibt angesichts der geplanten Ausweitung der Überwachungsbefugnisse, wie die TKÜV mit der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (siehe dazu: Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern) und der finanziellen Förderung eines Anonymisierungsdienstes zusammenspielen soll.

Mehr in Telepolis: Privacy oder Überwachungsstaat - Rot-Grün kann sich nicht entscheiden. Siehe dazu auch: Heftige Kritik an geplanter Überwachung der Kommunikation. (Stefan Krempl) (fr)