Die wichtigsten Fakten vor dem ersten Drohnen-Flug

Welche Flugverbotszonen gibt es? Darf ich mit meiner Drohne über Nachbars Garten fliegen? Antworten auf diese und weitere Fragen rüsten Sie für Ihren ersten Flug mit den Himmelsstürmern.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem ersten Drohnen-Flug

(Bild: Eduardofamendes/CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Larissa Bielert
Inhaltsverzeichnis

Pakete liefern, Hilfsgüter transportieren oder Hoheitsgebiete überwachen - der Einsatz von Drohnen ist vielfältig. Auch im privaten Gebrauch werden die ferngesteuerten Fluggeräte immer populärer. Das liegt vor allem an fantastischen Luftaufnahmen und jeder Menge Flugspaß. Dank ausgeklügelter Hard- und Software kann jeder zum Drohnen-Pilot werden. Doch vor dem ersten Start gilt es einige Frage zu klären, damit Ihnen Ärger mit Behörden und Nachbarn erspart bleibt.

Eine der wichtigsten Vorschriften für Kopter-Piloten ist § 33 LuftVG, aus dem sich unter anderem eine Versicherungspflicht ergibt. Grundsätzlich müssen Halter für Personen- und Sachschäden einstehen. Prüfen Sie daher, ob und inwieweit Ihre Privathaftpflichtversicherung bereits Kopter-Flüge abdeckt. Gegebenenfalls müssen Sie die Haftpflichtversicherung erweitern oder als Mitglied eines Modellflugverbandes eine passende Versicherung abschließen. Beim Flugbetrieb ist der Versicherungsnachweis zwingend mitzuführen.

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Ab dem 1. Oktober 2017 besteht eine Kennzeichnungspflicht für alle Modelle mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm (Gewicht inklusive Akku und Kamera). Das heißt: Die entsprechenden Kopter müssen an einer sichtbaren Stelle Namen und Adresse des Eigentümers tragen. Da die Beschriftung dauerhaft und feuerfest sein muss, empfiehlt sich eine Aluminium-Plakette mit Gravur.

Für Kopter über 2 Kilogramm benötigt man ab dem 1. Oktober 2017 zusätzlich eine Art Führerschein. Dafür müssen Sie als Hobbypilot mindestens 14 Jahre alt sein und Kenntnisse in der Navigation ihres Fluggeräts, den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und der örtlichen Luftraumordnung nachweisen. Derartige Kenntnisnachweise entfallen auf Modellflugplätzen und für Inhaber einer gültigen Pilotlizenz. Bei einer gewerblichen Nutzung müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und eine Prüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle ablegen. Für beide Kenntnisnachweise gilt: Nach fünf Jahren muss man sein Wissen auffrischen.

Aufbau einer Drohne

Damit sich Drohnen und Flugverkehr nicht in die Quere kommen, gibt es eine strikte Flughöhenbegrenzung von 100 Metern über dem Grund. Nur auf dem Modellflugplatz darf man höher fliegen. Flüggeräte bis zu 5 Kilogramm Startmasse dürfen nur innerhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden. Bei Dunkelheit benötigt man unabhängig vom Gewicht vor Flugantritt eine behördliche Erlaubnis. Für Drohnen mit einer Liveübertragung der Kameraaufnahmen an eine Videobrille gilt eine besondere Regelung: Sie dürfen maximal in einer Höhe von 30 Meter fliegen. Ist der Kopter schwerer als 250 Gramm, benötigt der Pilot die Unterstützung eines sogenannten Spotter. Dieser hat das Fluggerät ständig in Sichtweite, beobachtet den Luftraum und weist den Piloten auf Gefahren hin.

Nein, eine absolute Fluguntauglichkeit wird bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille angenommen. Wer das nicht berücksichtigt, macht sich strafbar.

Ein absolutes Flugverbot gilt innerhalb von 1,5 Kilometern um die Begrenzung von Flughäfen; zusätzlich gibt es Kontrollzonen, die die An- und Abflugschneisen sichern. Wer innerhalb solcher Kontrollzonen fliegen möchte, muss bei der zuständigen Flugsicherung mindestens zehn Tage vorher schriftlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe beantragen. Außerdem ist der Betrieb von Koptern über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu Krankenhäusern, über Menschenansammlungen (ab ca. 12 Personen), Unfallorten, Industrieanlagen und allen in der nachfolgenden Illustration aufgelisteten Orten verboten.

Um die Privatsphäre der Anwohner zu schützen, ist ein Überflug von Wohnungsgrundstücken ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm generell verboten. Einzige Ausnahme: Der Nachbar hat dem Drohnen-Flug ausdrücklich zugestimmt. Koptern mit einer leichteren Startmasse ist der Flug untersagt, wenn sie eine Kamera, ein Mikrofon oder andere Ausrüstung nutzen, die optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann.

Prinzipiell gelten für Drohnen-Besitzer mit Kameraausstattung die gleichen Regeln wie für Fotografen. Demnach ist die abgelichtete Person gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz vor Veröffentlichung der Aufnahmen um Erlaubnis zu fragen. Ab wann Aufnahmen einer Person als Bildnis angesehen werden, hängt in erster Linie von der Erkennbarkeit ab. Eine Draufsicht aus großer Höhe ist beispielsweise regelmäßig kein Bildnis. Eine Einwilligung entfällt, wenn die Person als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstiger Örtlichkeit erscheint oder eine Person der Zeitgeschichte ist – wie etwa Politiker. Außerdem dürfen Teilnehmer öffentlicher Versammlungen ohne Erlaubnis abgelichtet werden, wenn der Charakter der Veranstaltung und nicht einzelne Person im Vordergrund steht. Für den Überflug von Menschenansammlungen benötigt man allerdings weiterhin eine behördliche Erlaubnis und gegebenenfalls die Genehmigung des Veranstalters. Bildrechte betreffen nicht nur Personenaufnahmen, sondern teilweise auch Gebäudeaufnahmen. Werke der Baukunst genießen nämlich ebenfalls urheberrechtlichen Schutz.

Ausführliche Informationen zur neuen Drohnenverordnung finden Sie in c't 15/2017.

c't hat Flugübungen zusammengestellt, mit denen Sie Drohnen schnell zu beherrschen lernen. Schritt für Schritt lernen Sie vor und zurück, ein Rechteck, Kreise und eine Acht zu fliegen. Suchen Sie sich dafür eine möglichst weite Fläche mit Feldern oder Wiesen und starten Sie Ihre ersten Flugversuche. Im Beitrag "Himmels-Akrobatik" aus c't 15/2107 haben wir einige grundlegende Flugübungen für Sie zusammengetragen und erläutert.

Vorwärts, rückwärts, zur Seite und im Kreis fliegen: In unserer Flugschulung üben Sie grundlegende Fertigkeiten für den Drohnenflug.

Himmels-Akrobatik: Drohnen-Flugübungen für Einsteiger

Der Drohnen-Markt ist groß. Da ist es gar nicht so einfach, das passende Modell für sich zu finden. c't hat in der Ausgabe 15/17 populäre Drohnen zwischen 400 und 1600 Euro getestet auf Flugspaß, Handling und Qualität der Aufnahmen. Im Labor waren neun Modelle von DJI, GoPro, Parrot und Yuneec.

Neun Drohnen im Test (9 Bilder)

DJI Spark

Die DJI Spark überzeugt mit ihrer geringen Größe. Trotz ihrer kompakten Form ist sie eine vollwertige Drohne und steht größeren Modellen kaum nach. Neben der Steuerung über das Smartphone lässt sich die Drohne auch per Handgesten lenken – das klappt aber nicht immer einwandfrei. Ein Manko der DJI Spark ist die kurze Akkulaufzeit von nicht mal einer Viertelstunde. Den ausführlichen Testbericht der DJI Spark lesen Sie in der c't 15/2017.

DJI Spark im heise Preisvergleich

(uk)