Gravenreuth will raus aus Abmahndatenbank
In einem offenen Brief stellt der MĂĽnchner Rechtsanwalt von Gravenreuth dem Verein Freedom for Links ein Ultimatum.
In einem offenen Brief hat sich der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth beim Verein Freedom for Links (FFL) darüber beschwert, dass dessen Abmahnseite weiterhin Datensätze mit einem Bezug zu seiner Person enthält. Weil er hierfür keine Einwilligung gegeben habe, fordert er den Verein auf, zur Wahrung des Datenschutzes diese Einträge bis spätestens 14. Juli zu sperren.
Den Hintergrund bilden Rechtsstreitigkeiten zwischen dem FFL und den Rechtsanwälten Joachim Steinhöfel und Gravenreuth. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg am 6. Juni zugunsten von Steinhöfel entschieden, der FFL sei nicht berechtigt, dessen Namen als Meta-Tag im HTML-Code der eigenen Homepage zu benutzen, soweit diese Seite keinen Bezug zur Person des Klägers habe.
Der FFL hatte in Meta-Tags ebenfalls "Gravenreuth" als Suchbegriff angegeben und war hierfür auch von diesem abgemahnt worden. Der Verein entfernte daraufhin die entsprechenden Tags und entrichtete die geforderten Gebühren nur unter Vorbehalt. Gravenreuth möchte nun erreichen, dass der FFL eine Abschlusserklärung abgibt. Der hannoversche Rechtsanwalt Michael Horak, Vorstandsmitglied des FFL, äußerte gegenüber heise online, man habe über eine Vorgehensweise noch nicht entschieden. Man warte noch die schriftliche Begründung des Urteils des Landgerichts Hamburg ab. (fm)