Abgemahnte Newsletter-Betreiber müssen nichts bezahlen

Der Hannoveraner Verbraucherschutzverein GSDI will die Anwaltskosten, die er durch Abmahnungen von Newsletter-Betreibern verursacht hat, nun selbst bezahlen.

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Von
  • Holger Dambeck

Der Hannoveraner Verbraucherschutzverein GSDI e.V. will die Anwaltskosten, die er durch Abmahnungen von Newsletter-Betreibern verursacht hat, nun selbst bezahlen. GSDI hat seit Ende Juni mindestens 70 Website-Betreiber abgemahnt, weil sie angeblich gegen das Gebot der Datensparsamkeit verstoßen. Die von der GSDI beauftragte Anwaltskanzlei Klinkert & Kollegen aus Hannover hatte diesen gleich lautende Abmahnungen nebst Kostennote über 1.286,21 Mark geschickt.

Die GSDI wolle mit der Freistellung der Betroffenen von den Anwaltskosten die Diskussion auf das "eigentliche Vereinsanliegen, die gravierenden Datenschutzdefizite im Internet" lenken, heißt es in einem offenen Brief an das "Magazin gegen den Abmahnwahn im Internet" advograf.de. Die betroffenen Newsletter-Anbieter würden in den nächsten Tagen eine modifizierte Unterlassungserklärung erhalten, heißt es weiter. Sie sollen sich dazu verpflichten, auch den anonymen Bezug ihrer Newsletter zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung verzichten die abgemahnten Website-Betreiber auch auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art gegen den Verein GSDI. Im Klartext: Wer bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, soll die Kosten dafür selbst übernehmen.

Dem Einlenken ging ein offener Brief des Advograf-Herausgebers Alexander Kleinjung an den GSDI-Vorstand Dirk Felsmann voraus. Kleinjung verweist darin auf ein einschlägiges BGH-Urteil (Az. I ZR 45/82 vom 12.04.1984) und erklärt, dass die GSDI bei den Newsletter-Abmahnungen gar keinen Anwalt hätte einschalten dürfen, weil es sich nur um einfache, leicht erkennbare Rechtsverstöße gehandelt habe. Wer als Interessenverband Rechtsverstöße ahnden wolle, müsse das notwendige Know-how vorweisen können, so Kleinjung. "Kann er dies nicht, muss er für den externen Beistand selbst bezahlen". (hod)